Abstimmung zum Kommunalwahlrecht: Integrationsschädlich, verfassungswidrig und politisch fahrlässig

Zur heutigen Debatte und Abstimmung über das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
„Ein kommunales Ausländerwahlrecht ist integrationsfeindlich, verfassungswidrig und angesichts der aktuellen außenpolitischen Situation politisch fahrlässig. Aus diesen Gründen habe ich wie die gesamte CDU-Landtagsfraktion heute gegen das Gesetz gestimmt – im Gegensatz zu  den heimischen SPD- und Bündnisgrünen-Politikern.“
Der direkt gewählte heimische Landtagsabgeordnete weiter: „Ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer würde jede Politik für Integration durchkreuzen. Wer hier wählen will, muss auch Deutscher werden wollen, mit allen Rechten und Pflichten. Das Wahlrecht steht am Ende und nicht am Anfang einer erfolgreichen Integration. Wer sich über Jahre bewusst gegen die Einbürgerung entscheidet, darf kein gesondertes Wahlrecht bekommen.
Das Grundgesetz bestimmt, dass das Wahlrecht unmittelbar an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft gebunden ist. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt auch nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit. Ansonsten schließt das Grundgesetz die Teilnahme von Ausländern an Wahlen sowohl in Land als auch in den Kommunen aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht so auch bestätigt.“