André Kuper möchte Schützenfeste nachhaltig erhalten und sichern

In den letzten Wochen und Monaten hat sich in mehreren Orten in NRW und auch im Kreis Gütersloh gezeigt, dass einzelne Anlieger versuchen, jahrzehnte- oder gar jahrhundertelange Traditionsveranstaltungen durch Klagen zu verhindern.

Hierbei werden insbesondere Lärmbelästigungsaspekte vorgetragen. Es gilt, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Anliegerinteressen und den Schützenbruderschaften zu finden, bei denen die Grundansprüche der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen gesichert werden, ohne die Durchführung der Traditionsveranstaltungen insgesamt zu gefährden. Es kann nicht sein, dass beispielsweise ein Anlieger ein Traditionsfest verhindert. Hierzu brauchen die Verantwortlichen in den Schützenvereinen und -bruderschaften mehr Planungssicherheit und Absicherung sowie Unterstützung.

Aus diesem Grunde hat André Kuper in den letzten Tagen nachfolgende „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gerichtet:

„Was unternimmt die Landesregierung, um die zentrale Bedeutung des Schützenbrauchtums für die Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu sichern?

Unsere Schützenbruderschaften und -vereine sind zentraler Dreh- und Angelpunkt der Traditions- und Brauchtumspflege in NRW. In diesem Zusammenhang findet in den Schützenvereinen auch eine intensive Jugendarbeit statt, die eine Modernisierung und Anpassung der Traditionen sowie die Pflege des Brauchtums gewährleistet, frei nach dem Motto „Auch Traditionen dürfen mit der Zeit gehen.“

Gerade die Jungschützenveranstaltungen bringen die Traditionspflege auf eine nachhaltige und zukunftssichernde Ebene, die in ihrem Rahmen den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigt.

Tatsächlich kommen aus den Reihen der Jungschützen Persönlichkeiten, die sich in der Gemeinschaft der Städte und Dörfer für das Gemeinwesen, deren Bestand und bürgerfreundliche Weiterentwicklung engagieren. Diese jungen Leute erfahren eine besondere Persönlichkeitsentwicklung, die von ihrem Einsatz in den Schützengemeinschaften geprägt ist. Sie haben ihre Dorfgemeinschaft, die Stadtviertelgemeinschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Bürger im Fokus.

Hierbei gelingt die Heranführung an die ehrenamtliche Arbeit für die Schützen und damit für die Gesellschaft in besonderem Maße. Dazu gehört aber auch das alljährliche traditionelle Schützenfest, welches in organisatorisch anspruchsvoller Arbeit über Monate hinweg vorbereitet wird. Es ist der Höhepunkt der Vereinsarbeit und eines der wenigen Feste, wo generationenübergreifend Jung und Alt gemeinsam auf einem Platz, in einer Halle oder einem Zelt miteinander im Kontakt sind und feiern. Zugereiste und Alteingesessene begegnen sich und auch die Integration wird hier praktisch gelebt. Wenn es das Schützenfest und die Schützengemeinschaften noch nicht gäbe, dann müssten wir sie jetzt u.a. als Kitt für unsere Gesellschaft unbedingt erfinden.

Am letzten Mai-Wochenende fand das Schützenfest des Schützenvereins Borgholzhausen statt. Das konnte aber nur geschehen, weil das OVG Münster in letzter Minute mit einer Ausnahmegenehmigung das öffentliche Interesse an der Durchführung des 66. Schützenfestes als überwiegend über die kurzfristigen Lärmbeeinträchtigungen der beiden Kläger erkannte.

Das Schützenfest des Schützenvereins ist ein wichtiger Teil des kulturellen Brauchtums der Stadt Borgholzhausen und das – wie bereits erwähnt – seit 66 Jahren. Es wird jährlich an 5 Tagen durchgeführt, wobei die Jugendveranstaltung die stärkste Besucherzahl mit bis zu 1000 Besuchern erreicht. Bei dieser Veranstaltung, die speziell auf junge Menschen ausgerichtet ist und u.a. Gelegenheit zum Tanzen bietet, handelt es sich um die Einzige ihrer Art in Borgholzhausen und hat für die jüngere Bevölkerung Bedeutung auch über die Stadtgrenzen hinaus. Die Jungschützentanzveranstaltung in Borgholzhausen findet seit 2004 in dieser Form statt. Bei der vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um eine langjährige, mit dem Veranstaltungsort verbundene Traditionsveranstaltung, bei deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht und die zur Gesamtfinanzierung des Schützenfestes zwingend benötigt wird.

Trotzdem mussten die Jungschützen 2016 bangen, ob diese Veranstaltung stattfinden könne, denn das VG Minden hat die allgemeine Bedeutung des Schützenwesens bei seiner Entscheidungsfindung nicht angemessen berücksichtigt. Im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidung war auch zu berücksichtigen, dass ein politischer Wille besteht, das Brauchtum zu stärken. Wir brauchen einen stärkeren politischen Willen der Landesregierung und des Landtages, das Brauchtum zu stärken und vor allem gegenüber Einzelinteressen nachhaltig zu schützen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit und den Wert der Schützengemeinschaften?
  2. Ist die Landesregierung mit konkreten Handlungen oder gesetzgeberischen Schritten bereit, die ehrenamtlich in den Schützenvereinen und – bruderschaften Aktiven stärker in ihrer Arbeit zu unterstützen?
  3. Ist die Landesregierung bereit, die Interessen der Allgemeinheit bei den Schützenfesten gegenüber Einzelinteressen zu priorisieren?
  4. Wie bewertet die Landesregierung den o.g. Vorfall, bei dem zwei Personen um Haaresbreite ein traditionelles Schützenfest, an welchem 1.500 Personen teilnehmen, verhindert hätten?
  5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Jugendarbeit des Schützenwesens zu stärken und dessen Bedeutung in breiten Bevölkerungsschichten positiv darzustellen?“

Diese „Kleine Anfrage“ muss nunmehr von der Landesregierung binnen vier Wochen beantwortet werden.

Hier ist die „Kleine Anfrage“ als pdf-Datei: MMD16-12768