André Kuper zum OVG-Urteil in Sachen Frauenförderung im öffentlichen Dienst

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur verfassungswidrigen Neuregelung der Frauenförderung strebt die Landesregierung ein „Normenbestätigungsverfahren“ an. Die Gerichte haben zigfach gesprochen – doch von Einsicht bei der Landesregierung keine Spur. Es ist beklemmend, wie die Landesregierung Kraft versucht, sich mit Schachzügen über die Landtagswahl zu retten, auf Kosten der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Das von der Landesregierung angekündigte „Normenbestätigungsverfahren“ gibt es nicht. Gemeint ist wahrscheinlich ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Warum die Wortakrobatik im Hause Jäger? Um den Eindruck zu erwecken, der Verfassungsgerichtshof werde die Regelung bestätigen. Alle bisherigen Gerichtsbeschlüsse sprechen dagegen. Die Ministerpräsidentin sollte ihrem Minister angesichts des bereits eingetretenen Schadens in der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit klar zu verstehen geben, dass die Zeit für seine Kommunikationsspielchen vorbei ist.

Es muss Schluss sein mit diesem Trauerspiel auf dem Rücken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Koalition muss jetzt Verantwortung übernehmen und die Entscheidungen der Gerichte akzeptieren. Alles andere führt nur zu weiterem Schaden. Unser Gesetzentwurf für eine verfassungsfeste Frauenförderung liegt auf dem Tisch. Rot-Grün kann unserem Entwurf bereits im Märzplenum zustimmen, dann wird die verfassungswidrige Frauenförderung sofort durch unseren sinnvollen und rechtssicheren Vorschlag ersetzt.