André Kuper zur Debatte um den Unterhaltsvorschuss: Land lässt Kommunen im Regen stehen

Zur heutigen Debatte zum Unterhaltsvorschuss, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der  CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die inhaltliche Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistung für Alleinerziehende, das heißt die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 18. Lebensjahr sowie die Abschaffung des Bezugszeitraumes, ist ein wichtiges familienpolitisches Anliegen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist das allerdings für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht zumutbar. Die Ministerpräsidentin hat die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auf Kosten der nordrhein-westfälischen Kommunen geschlossen. Die Mehrkosten tragen hier nämlich hauptsächlich die Kommunen, die im Vergleich mit allen anderen Bundesländern am höchsten an den Kosten des Unterhaltsvorschusses beteiligt sind.

Fakt ist, dass die Kosten des Unterhaltsvorschusses zu einem Drittel der Bund und zu zwei Drittel die Länder tragen. Die Länder können jedoch den Landesanteil zwischen Land und Kommunen aufteilen. In keinem Land ist die Beteiligung der Kommunen mit 80 Prozent so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Dementsprechend treffen die Mehrbelastungen auch hauptsächlich die Kommunen, die von einer Verdoppelung der Aufwendungen auf bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr allein in Nordrhein-Westfalen ausgehen.

Diese hohe Belastung unserer Städte Gemeinden und Kreise muss endlich ein Ende haben. Damit Alleinerziehende schnellstmöglich von den Verbesserungen profitieren können und die Kommunen mit dem zusätzlichen Aufwand nicht überrumpelt werden, muss die Landesregierung in den Verhandlungen die Sorgen der Kommunen ernst nehmen und die Kostenbeteiligung im Land umgehen gerecht zwischen Land und Kommunen aufteilen.“