Hygiene-Ampel ist ein Schlag ins Gesicht der Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich

 Als einziges Bundesland bekommt Nordrhein-Westfalen eine Hygiene-Ampel. Hierzu hat der Landtag heute das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet.

„Der heutige Gesetzesbeschluss ist ein Schlag ins Gesicht der Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich auch im Kreis Gütersloh. Trotz anhaltender Kritik und entgegen aller fachlichen Argumente von einer Vielzahl von Experten wurde das Gesetz von SPD und Grünen durchgedrückt. Auch SPD-Vertreter Hans Feuß stimmte leider diesem unsäglichen Gesetz zu“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper.

Die CDU teile zwar grundsätzlich den Ansatz, dem Verbraucher eine Möglichkeit zu geben, sich einen schnellen und einfachen Eindruck von der Qualität und dem hygienischen Zustand eines Restaurants oder einer Bäckerei zu verschaffen, der Ampelweg mit seinen bürokratischen Vorgaben sei indessen falsch.

„Nicht erst seit der Debatte um das neue Gesetz haben diese Aufgaben unsere hoch qualifizierten und engagierten Lebensmittelkontrolleure im ganzen Land wahrgenommen. Die Hygiene-Ampel ist deshalb der falsche Ansatz“, so der direkt gewählte heimische Landtagsabgeordnete André Kuper.

Bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster habe Minister Remmel aufgezeigt, dass dieses Instrument ungeeignet ist. Auch die Lebensmittelkontrolleure sagen klar, dass die Bewertungsgrundlage des Gesetzes nicht für eine klar definierte Aussage über Qualität und Hygiene geeignet seien. „Verbraucherinnen und Verbraucher möchten nicht wissen, wie der Kellner sein Hemd gewaschen hat, denn zukünftig gibt es schon Minuspunkte, wenn er dieses bei sich zu Hause wäscht und nicht in die Großwäscherei bringt. Betriebe sollten ausgezeichnet werden, wenn sie alle Qualitätsstandards einhalten oder sogar darüber hinausgehen. Eine solche Positivkennzeichnung hilft dem Verbraucher und dem Unternehmer. Hier setzt man positive Anreize und stellt keinen Betrieb fälschlicherweise an den Pranger.“