Klage gegen die Regelung zur Frauenförderung: „Wir lassen die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Frauenförderung beim Verfassungsgericht in Münster überprüfen“

Die CDU und die FDP im Landtag beantragen gemeinsam beim Verfassungsgericht in Münster eine abstrakte Normenkontrolle zu § 19 Absatz 6 Landesbeamtengesetz. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion André Kuper:
„Wir sind der Überzeugung, dass die geltende gesetzliche Regelung zur Frauenförderung gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Die Beamtinnen und Beamten in der Landesverwaltung haben einen Anspruch darauf, dass Rechtssicherheit herbeigeführt wird und ebenso, dass es eine faire und gerechte Regelung für Beurteilungen und Beförderungen gibt. Derzeit existieren durch die rot-grüne Frauenförderung jede Menge Ungerechtigkeiten, eine Klagewelle und ein Beförderungsstopp.
Wir haben als CDU stets dafür plädiert, vor dem Weg nach Münster alle Möglichkeiten als Gesetzgeber in Düsseldorf auszuschöpfen. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt, wie das Problem sachgerecht gelöst werden kann. Denn wir wollten noch vor der Landtagswahl Klarheit haben. Die Regierungsmehrheit hat gestern Abend unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Das ist eine neue Lage, denn damit gibt es keine Chance mehr auf eine schnelle Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch den Landtag selbst. Durch den Kabinettsbeschluss der Landesregierung einer Normenkontrolle, gibt es einen zusätzlichen Handlungszwang.
Uns als Abgeordneten bleibt nur noch der Weg zum Verfassungsgericht in Münster, um die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung feststellen zu lassen und um unsere Argumente in das Verfahren einzubringen. Wir wollen den Betroffenen eine Stimme in diesem Konflikt geben. Deshalb hat unsere Fraktion entschieden, dass wir gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag zeitnah erarbeiten und dann in Münster einreichen.“
Der direkt gewählte Landtagsabgeordnete weiter: „In NRW werden seit dem 1. Juli 2016 Beamtinnen selbst bei schlechterer Leistungsbewertung männlichen Kollegen bei Stellenbesetzungen und Beförderungen vorgezogen. Die von SPD und Grünen eingeführte Frauenquote im Landesbeamtengesetz ist  verfassungswidrig, schlecht gemacht und diskriminierend. Diese Auffassung ist von etlichen Experten und in mehreren Urteilen bestätigt worden. Dennoch hält Rot-Grün wider besseren Wissens an dem Gesetz fest. Die Folge der Regelung: Beförderungsstopps in 155 Landesbehörden und eine Klagewelle im Land. Gleichberechtigung ist ein wichtiges Ziel, für das es noch einiges – gerade bei der Frauenförderung – zu tun gibt. Mit dem Beamtengesetz hat die rot-grüne Landesregierung diesem Ziel jedoch einen Bärendienst erwiesen.
Die FDP-Fraktion strebt seit in Kraft treten des Gesetzes eine Verfassungsklage an, um jahrelange weitgehende Beförderungsstopps in der Landesverwaltung zu verhindern. Durch das jetzt mit der FDP gemeinsam auf den Weg gebrachte Organstreitverfahren wird ein zäher Rechtsstreit in den Behörden aufgelöst.“