Themen der 39. Kalenderwoche – Mehr Polizei – Sportpauschale steigt – Kita-Rettungspaket usw.

Themen der Woche – 39. Kalenderwoche
Mehr Polizisten
• Erhöhung der Sportpauschale erstmals nach 14 Jahren
• Verlängerung der Antragsfristen im Programm „Gute Schule 2020“ geplant
• KITA-Rettungspaket – 10,5 Mio. Euro für die Kommunen im Kreis Gütersloh
• Bürgerservice – Servicekonto.NRW – Ein Zugang auf Verwaltungsleistungen für das gesamte Land und alle Kommunen

Mehr Polizisten: Bekenntnis zur Stärkung der inneren Sicherheit in NRW

Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt vorgelegt, der insbesondere den bisher sträflich vernachlässigten Bereich der inneren Sicherheit stärkt. Damit hat die NRW-Koalition auf die größten Probleme seit Regierungsübernahme reagiert. Insbesondere der Bereich der Inneren Sicherheit erhält dadurch mehr Wertschätzung. Mit der sofortigen Erhöhung der Einstellungszahlen von 2.000 auf 2.300 wird ein elementares Wahlversprechen sofort umgesetzt. Diese Einstellungszahlen werden bis einschließlich 2022 beibehalten werden, um die hohe Pensionswelle zu kompensieren und zukünftig wieder mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße zu haben. Da die Einstellungszahlen steigen, ist auch im Bereich der Ausbildung eine Anpassung des Lehrpersonals notwendig. Deshalb werden die 30 zusätzlichen Stellen dringend benötigt, um den erhöhten Einstellungszahlen Rechnung zu tragen. Die zusätzlichen 10 Millionen Euro für die Auszahlung der vielen tausend Überstunden zeigt die große Wertschätzung der Landesregierung gegenüber der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten.

Erhöhung der Sportpauschale bietet neue Chancen für den Sport

Die Landesregierung wird ab dem kommenden Jahr die Sportpauschale erhöhen – also die Mittelzuweisungen für die Sportstätten vor Ort in den Kommunen. Ende August hat die Landesregierung die Eckpunkte für die Mittelverteilung an die Kommunen für das Jahr 2018, im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 festgelegt. Hierdurch wird die Sportpauschale erhöht. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wird der finanzielle Handlungsspielraum für die Kommunen auf Dauer ab dem kommenden Jahr erweitert. In diesem Zusammenhang wird auch die Sportpauschale, die alle 396 Städte und Gemeinden zur Sportstättenförderung beziehungsweise -unterhaltung erhalten, nach Jahren des Stillstandes um 6,74 Prozent auf 53,4 Millionen Euro erhöht. Erstmals seit 14 Jahren steigt damit der Mindestbetrag, um 50 Prozent auf 60.000 Euro. Zusätzlich werden alle pauschalen und unbürokratischen Zuweisungen des Landes an die Kommunen gegenseitig deckungsfähig also austauschbar sein. Das entspricht Wünschen aus der kommunalen Praxis, da im Schulbereich durch das KiFöG und Schule2020 andere Förderprogramme für die Schullandschaft vorhanden sind und daher manch Kommune die Gesamtpauschale für den Sportbereich nutzen will. Das bietet eine große Chance endlich die vielerorts marode Sportlandschaft aufzuwerten.

Antragsfristen für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sollen verlängert werden

Weil die Kommunen das Geld nur sehr zögerlich abrufen, bereitet die Landesregierung aktuell die Verlängerung der Antragsfristen der Kommunen für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vor. Damit soll beim Förderprogramm „Gute Schule“ eine Verlängerung der Abruffristen erreicht werden. Es dürfe nicht sein, dass Schulkinder unter den Planungsengpässen in den Behörden leiden. Von den 500 Millionen Euro, die im laufenden Jahr für die NRW-Kommunen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung stehen, haben die NRW-Kommunen nach Angaben des Kommunalministeriums bis Ende August nicht einmal ein Viertel der Fördergelder beantragt.

Kita-Träger-Rettungspaket auf dem Weg – 10,5 Millionen für Kitas im Kreis Gütersloh

Die CDU-geführte Landesregierung hat den Notstand bei der Finanzierung der Kinderbetreuung erkannt. Mit einer Einmalzahlung an die Jugendämter wird den Trägern kurzfristig und unbürokratisch unter die Arme gegriffen, um drohende Kita-Schließungen zu verhindern und damit unweigerlich entstehende Belastungen für unsere Kommunen zu vermeiden. Insgesamt werden auf diesem Weg noch in diesem Jahr 500 Millionen Euro in die Kita-Landschaft in Nordrhein-Westfalen investiert. Die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh profitieren mit mehr als 10 Millionen Euro von dieser unbürokratischen Sofort-Maßnahme. Ohne diese Finanzspritze würde es in kürzester Zeit zu einem völligen Kollaps des Systems kommen. Das Geld, die Kommunen erhält, ist daher eine direkte Investition in die Betreuung der Kleinsten der Gesellschaft. Bis 2019 ist damit die Finanzierung der Kitas gesichert.
Nach dem Kita-Rettungspaket der NRW-Koalition, wird die CDU-Landtagsfraktion sowie die CDU-geführte Landesregierung eine gemeinsam mit den Kommunen und Trägern gestaltete Reform der Kita-Finanzierung erarbeiten. Ziel ist eine nachhaltige und solide finanzielle Ausstattung der Kita-Landschaft. Zudem werden wir notwendige Maßnahmen für Qualitätsverbesserungen in Kitas und für bedarfsgerechte Öffnungszeiten ergreifen.
Hier sind die Zahlen für den Kreis Gütersloh (Einmalbeträge Jugendämter gemäß §21 f KiBiz Gesetzentwurf):
• Kreis Gütersloh: 5.463.330 EUR
• Gütersloh: 3.003.180 EUR
• Rheda-Wiedenbrück: 1.315.250 EUR
• Verl: 736.820 EUR
10.518.580 EUR

ServiceKonto.NRW geht an den Start

Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen will bürgerfreundlicher werden und ihre Angebote ausweiten. Welche Vorgänge können zukünftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden? Wo ist künftig noch eine Unterschrift nötig und wann muss man persönlich erscheinen? Dazu können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände ab sofort unter www.egovg.nrw.de Vorschläge machen.

Neu steht den Bürgern auch das Servicekonto.NRW zur Verfügung. Mit einem einzigen digitalen Konto können zukünftig sämtliche Verwaltungsangebote von Land und Kommunen genutzt werden. Mittels der einmaligen Eingabe von Identitäts- und Stammdaten lassen sich Online-Formulare automatisch vorausfüllen, was die Erfassung vereinfacht und die Verarbeitungszeit verkürzt. Ziel ist, möglichst viele Vorgänge elektronisch abzuwickeln, um die Kommunikation mit den Behörden ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu gestalten.

Mit der Einführung des bedarfsorientierten und freiwilligen Servicekontos sollen die Hürden bei der Nutzung digitaler Angebote abgebaut werden. Um die Verwaltung darüber hinaus weiter zu vereinfachen, unnötige Bürokratie abzuschaffen und Behördengänge zu reduzieren, hat die Landesregierung nun einen Aufruf gestartet. Bis zum 5. November 2017 können Interessierte sich online beteiligen. Die Landesregierung prüft dann, in welchen Vorschriften auf die Schriftform oder auf das persönliche Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.