Unterstützung von verletzten Beamtinnen und Beamten: Für kein Schauspiel mehr zu schade

Zur heutigen Ankündigung der Ministerpräsidentin und des Innenministers, verletzte Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen zu unterstützen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

 „Die Ministerpräsidentin scheint sich für kein Schauspiel mehr zu schade zu sein. Am Ende der Legislaturperiode wird den Beamtinnen und Beamten mit theatralischen Worten Unterstützung bei Schmerzensgeldansprüchen zugesagt. Seit Jahren versuchen wir die Regierung auf diesem Feld zum Handeln zu bewegen. Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes wurde vor knapp einem Jahr von der rot-grünen Mehrheit mit teils haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Ein so durchschaubarer Zirkus führt nur dazu, dass der Verdruss in der Beamtenschaft wächst. Etwas so beschämendes hat es zuletzt nur mit der „Woche des Respekts“ gegeben. Diese Spielchen sind einer Landesregierung unwürdig.“
 
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion hat bereits am 25. August 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vorgelegt, der eine entsprechende Erfüllungsübernahme für Schmerzensgeldansprüche von verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten vorsah (siehe Anhang). Dieser Gesetzentwurf ist seinerzeit von SPD und Grünen mit zum Teil haarsträubenden Ausflüchten abgelehnt worden. Seitens der SPD-Fraktion wurde unter anderem der Einwand erhoben, dass eine solche Erfüllungsübernahme durch das Land nicht der „Genugtuungsfunktion“ gerecht werde, die Schmerzensgeld eigentlich haben sollte. Auch Innenminister Jäger hatte sich damals gegen den CDU-Gesetzentwurf gewandt, weil er Tarifbeschäftigte nicht berücksichtige. Als ob Tarifbeschäftigte im Polizeivollzugsdienst eingesetzt würden und man zu ihren Gunsten Regelungen im Landesbeamtengesetz treffen könnte.
 
Unter dem nachstehenden Link finden Sie den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Beamtinnen und Beamten.