Wichtige Wahlversprechen der neuen christlich-liberalen Landesregierung gehen auf den parlamentarischen Weg

Mit gleich vier Anträgen und einem Gesetzesentwurf werden im Plenum Wahlversprechen der christlich-liberalen Landesregierung auf den Weg zur Realisierung und Umsetzung gebracht:

Im ersten Antrag beauftragt der Landtag die Landesregierung, im Rahmen einer Entfesselungsoffensive die wirtschaftliche Entwicklung des Landes nachhaltig zu verbessern. Dabei geht es insbesondere um:

  • eine Vereinfachung des NRW-Vergaberechtes und das Voranbringen und Abschaffung der nicht wirksamen sogenannten Hygiene-Ampel voranzubringen
  • Initiativen einzubringen, mit denen das Baurecht zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vereinfacht, mit denen das Klimaschutzgesetz an die Ziele und Maßnahmen der Europäischen Union angepasst und das Ladenöffnungsgesetz novelliert werden kann
  • die Gründungskultur in Nordrhein-Westfalen durch die Vereinfachung des Gründungsprozesses sowie einfache, schlagkräftige Strukturen und Instrumente zur Unterstützung neuer ideen und Geschäftsmodelle zu stärken
  • durch eine umfassende E-Government-Offensive den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren
  • Kooperation zwischen Wirtschaft , Hochschulen und Forschung wieder zu erlangen und so Innovationsprozesse in Nordrhein-Westfalen zu stärken und zu beschleunigen

Mehr dazu unter: http://landtag/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-74.pdf

Im zweiten Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft wird.

Hintergrund: Am 15. Dezember 2016, wurde in § 6a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eine gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingeführt. Danach müssen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte beim Einsatz der Bereitschaftspolizei und in Alarmeinheiten eine zur nachträglichen Identifizierung geeignete individuelle Kennzeichnung tragen.

Die Polizeigewerkschaften haben dieses Vorgehen stes abgelehnt. Ganz entschieden gegen eine gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für angehörige des Polizeivollzugsdienstes spricht ebenfalls der Umstand, dass die Zahl der gewalttätigen Übergriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht hat. Sie stieg im Jahr 2016 demnach um 14 Prozent auf 8.955 an. Diese Entwicklung macht deutlich, dass Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber denjenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit für die Sicherheit der Menschen in unserem Land  sorgen, inzwischen ein unerträgliches Ausmaß erreicht haben.

Mehr dazu unter: http://landtag/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-75.pdf

Im dritten Antrag fordert der Landtag die Landesregierung auf, Förderschulen vor der Schließung zu retten und für Familen die Wahlmöglichkeiten zu sichern. Insbesondere geht es darum:

  • Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sowie die Wünsche der Eltern nach Wahlmöglichkeiten zwischen Förderorten im Inklusionsprozess bestmöglich zu respektieren
  • strukturiert die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, um Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen, die den Besuch einer Regelschule wünschen, qualitativ angemessen ausgestaltete Förderangebote an allgemeinen Schulen zu ermöglichen
  • unmittelbar in Gespräche mit Schulträgern betroffener Schulen einzutreten und bei einem gewünschten Erhalt der Standorte bestmöglich zu unterstützen
  • an von Auflösungsprozessen betroffenen Förderschulstandorten die Schulträger bei der Errichtung von Teilstandorten zu unterstützen
  • begleitend die Schulträger bestmöglich bei der Entwicklung regionaler Förderschulentwicklungspläne zu unterstützen

Mehr dazu unter: http://landtag/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-76.pdf

 

Im vierten Antrag beauftragt die Landesregierung den Landtag, einerseits die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für ein kurzfristiges Kita-Rettungsprogramm zu schaffen, andererseits mi den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern der Kindertageseinrichtungen Gespräche über eine zukünftige, dauerhaft tragfähige und aus pauschalen basierende Kita-Finanzierung aufzunehmen.

Hintergrund: Der Landtag hat festgestellt, dass

  • in den vergangenen beiden Legislaturperioden keine dauerhaft tragfähige Kita-Finanzierung auf den Weg gebracht wurde
  • die finanzielle Situation vieler Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen äußerst angespannt ist
  • die Auflage eines kurzfristigen Programms zur Rettung der Kitas und zum Erhalt der Trägervielfalt notwendig ist
  • die Kommunen zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine daurhaft tragfähige Kita-Finanzierung aus Basis von Pauschalen auf den Weg gebracht werden muss

Merh dazu unter : http://landtag/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-77.pdf

 

Beim anstehenden Gesetzentwurf geht es um die Änderung des Landesbeamtengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Hierbei gheht es im Kern darum, dass das Leistungsprinzip bei Beförderungen maßgeblich sein muss und die zuvor von Rot-Grün zum 1. Juli 2016 eingeführte und zwischenzeitlich von vielen Gerichten für unzulässig erklärte Regelung zur Frauenförderung ohne Bestenauslese wieder rückgängig zu machen.

Hinmtergrund: Artikel 33 Absatz 2 GG normiert die verfassungrechtliuchen Grundlagen des Berufsbeamtentums sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen. So heiß es im Grundgesetz: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“.  Die Neufassung des § 19 Absatz 6 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Wetsfalen (LBG NRW) zum 1. Juli 2016 hat zu großen verfassungrechtlichen Bedenken im öffentlichen Dienst gesorgt. Fast einhundert Beamte haben daher Rechtbehelfe gegen Personalentscheidungen eingelegt, die im Zusammenhang mit § 19 Absatz 6 LBG NRW stehen.

Eine zügige Aufhebung dieser Regelung ist dringend notwendig, um der Verfassaung gerecht zu werden und leistungsgrechte Beförderungsentscheidungen zu ermöglichen.

Mehr dazu unter: http://landtag/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-78.pdf