Die Landesthemen der 8. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht von André Kuper

• Landesregierung beschließt die Änderung des Landesentwicklungsplans
• Landarztquote: Bewerbungsverfahren startet Ende März
• Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen
• RWI – Leibniz-Institut legt Konjunkturbericht 2019 für Nordrhein-Westfalen vor
• Landtag beschließt Kita-Brückenfinanzierung
• Neues Landesjagdgesetz verabschiedet

 

Landesregierung beschließt die Änderung des Landesentwicklungsplans
Um den Kommunen mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe zu geben, hat das Kabinett am 17. April 2018 Planänderungen auf den Weg gebracht, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Insgesamt gingen mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbände ein. Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett nun die Änderung des LEP NRW beschlossen.
Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Welche Spielregeln gelten für die Nutzung der Windenergie? Welche Entwicklungschancen gibt es für das rheinische Braunkohlerevier? Wie kann ein sparsamer Flächenverbrauch sichergestellt werden? Zentrale Grundlage für diese und andere Fragen der Raumplanung ist der Landesentwicklungsplan LEP NRW.
Mit der LEP-Änderung sollen wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung ermöglicht werden. Zudem erhalten die Regionen und Kommunen erweiterte Entscheidungsspielräume, um bestehenden Unternehmen attraktive Bedingungen zu bieten und Neuansiedlungen zu erleichtern.
Zentrale Inhalte der LEP-Änderung sind:
Flächenausweisung im ländlichen Raum:
Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden.
Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung:
Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.
Strukturwandel im Rheinischen Revier:
Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.
Regeln für die Windkraftnutzung:
Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Sparsamer Flächenverbrauch:
Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist. Da der bisherige 5 Hektar-Grundsatz sich aber als unwirksames Instrument erwiesen hat, wird er im neuen LEP NRW gestrichen. Das Nachhaltigkeitsziel des Bundes sieht vor, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken. Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des MULNV adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln.
Zum weiteren Verfahren: Die geplante Änderung des LEP NRW wird nun dem Landtag übermittelt und tritt nach dessen Beschlussfassung in Kraft.

Landarztquote: Bewerbungsverfahren startet Ende März
Nachdem der Landtag das Landarztgesetz bereits im Dezember 2018 verabschiedete, ist nun auch die entsprechende Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) vom Landeskabinett beschlossen worden. Diese wird zeitnah mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft treten. Mit der Rechtsverordnung wird die Grundlage für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die sogenannte Landarztquote geschaffen. Damit können zum Wintersemester 2019/2020 planmäßig die ersten Studierenden im Rahmen der Landarztquote ihr Studium der Humanmedizin beginnen.
Mit der Rechtsverordnung wird die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland zügig in die Tat umgesetzt. Ziel ist es, motivierte und qualifizierte Studierende zu finden, die in Zukunft als Hausärztinnen und Hausärzte in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen arbeiten. Mit der Landarztquote zählt künftig bei der Auswahl der Studierenden nicht mehr allein die Abiturnote. Bei der Landarztquote zählt neben beruflichen Vorkenntnissen insbesondere das praktische Können in den Auswahlgesprächen. Denn: Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulationen und Interviews bewertet werden.
Wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung zur Landarztquote sind:
• Für die Durchführung der Auswahlverfahren ist das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum zuständig.
• Das Online-Bewerberportal ist vom 31. März bis zum 30. April 2019 für das Wintersemester 2019/2020 und vom 1. September bis zum 30. September 2019 für das Sommersemester 2020 geöffnet.
• Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium der Humanmedizin angeboten wird.
• Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
• Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni und für das Sommersemester 2020 im Dezember statt.
• Studierende im Rahmen der Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.
• Werden die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist von dem Betroffenen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro an das Land zu leisten.
Für weitere Fragen steht Interessierten die folgende Servicenummer zur Verfügung: 0234 91535 5555

Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen
Der Landtag hat eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Damit wird der Ausbau von Carsharing-Angeboten in den Kommunen vereinfacht und Planungsverfahren werden beschleunigt.
Künftig sollen Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahmen Mittel bereitstehen. Für den Bau von Ortsumgehungen müssen keine förmlichen Linienbestimmungsverfahren mehr durchgeführt werden. Im Bund gibt es bereits eine solche Regelung. Das Land passt damit die Rechtslage für die Landesstraßen eins zu eins an die der Bundesstraßen an. Auch für die Radschnellwege wird auf eine förmliche Linienbestimmung verzichtet.
Die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes ermöglicht es außerdem, dass Städte und Gemeinden in Zukunft Parkplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Die öffentlichen Verkehrsflächen in Innenstadtlage sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Die Kommunen stellen diese Flächen durch eine Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung.

RWI – Leibniz-Institut legt Konjunkturbericht 2019 für Nordrhein-Westfalen vor
Der Aufschwung in Nordrhein-Westfalen setzt sich fort, wenn auch mit nachlassender Dynamik. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass die Wirtschaft in den Jahren 2018 und 2019 im gleichen Tempo wächst wie in Deutschland insgesamt. Bei der Beschäftigung liegt Nordrhein-Westfalen sogar über dem Bundestrend: 2018 gab es ein Plus von 160.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, 2019 kommen voraussichtlich mehr als 100.000 neue hinzu. Das ist das Ergebnis eines vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.
Für 2018 gehen die Wissenschaftler von einer Steigerung der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsleistung um 1,4 Prozent aus (Bund: 1,5 Prozent). Im Jahr 2019 rechnet das RWI angesichts der sich verlangsamenden Entwicklung mit einem Plus von 1,1 Prozent (Bundesprognose für Deutschland: 1,0 Prozent).
In weltwirtschaftlich schwierigeren Zeiten entwickelt sich das Wachstum in Nordrhein-Westfalen im Bundestrend, Exporte und Beschäftigung verbessern sich überdurchschnittlich: Die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie seit 38 Jahren nicht mehr.
Auf www.wirtschaft.nrw finden Sie den ausführlichen „Konjunkturbericht Nordrhein-Westfalen 2019, Bericht des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ von Roland Döhrn, György Barabas und Angela Fuest.

Landtag beschließt Kita-Brückenfinanzierung
Der Landtag hat die Brückenfinanzierung für das Kitajahr 2019/20 beschlossen. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bereits 2017 hat der Landtag beschlossen, mit einem ersten Rettungspaket die ärgsten finanziellen Nöte der Träger abgemildert. Die Brückenfinanzierung schließt genau an dieser Stelle an, sodass die Einrichtungsträger auch im kommenden Kitajahr 2019/20 nicht in Bedrängnis geraten, bevor 2020 der Pakt für Kinder greift.
Die jetzt bereitgestellten Mittel stellen sicher, dass die erreichte Stabilisierung bei den Trägern nicht gefährdet wird. Die Regelung sieht vor, die Kindpauschalen für ein weiteres Jahr um 3 Prozent zu erhöhen. Zudem werden die Zuschüsse für die plusKITAs und den zusätzlichen Sprachförderbedarf um ein weiteres Jahr verlängert.
Ab dem Kitajahr 2020/21 werden jährlich rund 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die frühkindliche Bildung in NRW bereitgestellt. Mit dem Geld werden die Kitas finanziell zukunftssicher aufgestellt und massiv in die Qualität der Betreuung investiert. Dazu gehören die Entlastung der Kitaleitungen durch mehr Leitungszeit, mehr Zeit für pädagogische Förderung der Kinder durch mehr Personal, Verbesserungen bei der Erzieherinnenausbildung, Verdopplung der Mittel für Sprachförderung, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten und ein weiteres beitragsfreies Kitajahr.
Das nun beschlossene Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetzsieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor, an dem sich die Kommunen beteiligen. Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden tragen die Kommunen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro. Die erforderlichen Mittel für das Übergangsjahr werden im Landeshaushalt 2019 und 2020 bereitgestellt. Insgesamt werden hierfür Mittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro veranschlagt. Eingesetzt werden sollen dabei auch die rund 100 Millionen Euro der zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Bundes-Qualitätsentwicklungsprozesses. Außerdem werden die KiBiz-Kindpauschalen für ein weiteres Kindergartenjahr um 3 Prozent erhöht.

Neues Landesjagdgesetz verabschiedet
In Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. April 2019 ein modernisiertes Jagdgesetz in Kraft. Unnötige Bürokratie wird abgebaut und praxisferne Einzelbestimmungen aufgehoben. Es gibt den Jägerinnen und Jägern wieder einen angemessenen Rahmen für eine nachhaltige und waidgerechte Jagd.
Folgende Änderungen im Jagdgesetz wurden beschlossen:
• Die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten ist am Bundesjagdgesetz ausgerichtet und enthält alle in Nordrhein-Westfalen heimischen Arten. Dazu gehören künftig neben Rot-, Dam- oder Muffelwild unter anderem auch Feldhase, Wildkaninchen, Wildkatze, Fuchs, Stein- und Baummarder, Iltis, Dachs und Fischotter. Der Wisent dagegen gehört nicht mehr dazu. Bedrohte Arten wie Wildkatzen oder Fischotter dürfen aber weiterhin nicht gejagt werden.
• Beschränkungen der Jagd- und Schonzeit werden unter
• Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis gelockert.
• Wildschweine dürfen bis 2023 ganzjährig bejagt werden. Damit soll eine Übertragung der Afrikanischen Schweinepest vermieden werden. Der Muttertierschutz muss aber gewahrt werden.
• Bleihaltige Büchsenmunition darf weiterhin nicht genutzt werden (Ausnahme bis Kaliber 5,6 mm).
• Katzen dürfen nicht getötet werden.
• Die Pflichthegeschau wird wieder eingeführt.
• Die Jagdabgabe wird abgeschafft.