Die Landesthemen dieser 4. Kalenderwoche aus Sicht von André Kuper

• Für eine bessere Mobilität der Auszubildenden im ÖPNV: Vereinbarung zu landesweit gültigem Azubi-Ticket
• Teilhabechancengesetz ist ein Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik
• Bonn ist neues Hauptquartier des Internationalen Paralympischen Komitees
• Land und EU fördern Erfindungen aus Nordrhein-Westfalen

Für eine bessere Mobilität der Auszubildenden im ÖPNV: Vereinbarung zu landesweit gültigem Azubi-Ticket
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets vereinbart. Auszubildende können das landesweit gültige Ticket zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 01. August erwerben.
Das landesweite Azubi-Ticket kann als Zuschlag auf Tickets erworben werden, die verbundweit in den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr (VRR), Rhein-Sieg (VRS), dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) oder im Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gültig sind. Für den Zuschlag auf das verbundweite Azubiticket zahlen Auszubildende 20 Euro im Monat. Bei den derzeit gültigen Preisen für verbundweite Tickets liegt der Gesamtpreis für das Azubi-Ticket bei maximal 82 Euro im Monat. Mit den Verkehrsverbünden wurde vereinbart, dass die verbundweiten Azubitickets und das landesweite Zuschlagticket bis Ende Juli 2023 nicht teurer werden. Das Land fördert das Zuschlagsticket 2019 mit zwei Millionen Euro. 2020 sind 4,9 Millionen Euro Fördermittel eingeplant.
Voraussetzung für die Einführung des Azubi-Tickets als landesweit gültiges Zuschlagticket sind verbundweit gültige Azubi-Tickets in allen Verkehrsverbünden. Derzeit bieten der AVV, der VRR und der VRS verbundweite Tickets an. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres im August 2019 wird auch der NWL ein verbundweites Ticket anbieten. Dies haben das Verkehrsministerium und die Geschäftsführungen von NWL und Westfalentarif GmbH vereinbart. Das Land fördert das verbundweite Azubiticket in Westfalen mit 2,5 Millionen Euro in 2019 und mit 4 Millionen Euro in 2020.
Arbeitgeber, die sich für eine Bezuschussung des Azubi-Tickets entscheiden, können das Ticket als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende die Kosten für das landesweite Ticket je zur Hälfte, reduziert sich der Kostenanteil für Auszubildende auf maximal 41 Euro im Monat. Für ein verbundweites Ticket müssten Auszubildende bei einer Kostenteilung mit dem Arbeitgeber nicht mehr als 31 Euro im Monat zahlen.
Die Einigung auf die Rahmenbedingungen zur Einführung des landesweiten Azubi-Tickets steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Verkehrsverbünde. Die erforderlichen Gremienbeschlüsse von VRR, VRS, AVV sowie von NWL und der Westfalentarif GmbH sollen bis April 2019 erfolgen.

Teilhabechancengesetz ist ein Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik
Nordrhein-Westfalen schafft neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen: Die Arbeitsmarktpartner im Land haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin vereinbaren sie, die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu unterstützen, um so gemeinsam die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Zu den Unterzeichnern gehören das Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen.
In der gemeinsamen Erklärung legen die Arbeitsmarktpartner das Ziel fest, dass das Teilhabechancengesetz vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse fördert, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben. Gemeinsam wollen die Arbeitsmarktpartner die Umsetzung vor Ort so unterstützen, dass mit den neuen Fördermöglichkeiten langfristig Vorteile für alle Beteiligten entstehen:
Das Gesetz bietet Chancen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt. Menschen, die lange arbeitslos waren, können durch die geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt finden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Alle Arbeitgeber erhalten die Chance, ihre Fachkräfte durch die geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst zu entlasten, langfristig vielleicht sogar zu ergänzen. Für die Gesellschaft bedeutet das Gesetz eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
Die neuen Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung sind ein wichtiger Schritt in Richtung eines Sozialen Arbeitsmarkts. Sie eröffnen langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven und können helfen, ihre Lebenssituation dauerhaft zu verbessern. Die örtlichen Jobcenter werden die neuen Fördermöglichkeiten in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik flexibel und abhängig vom regionalen Arbeitsmarkt einsetzen.
Dank der Förderung können nun neue Arbeitsplätze mit Sozialversicherungspflicht und Arbeitsvertrag geschaffen werden. Eine große Chance zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Denn so bekommen sie nicht nur ein geregeltes Einkommen, sondern erfahren auch Wertschätzung und soziale Teilhabe.
Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz
• Mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, werden neue Beschäftigungsperspektiven für eine große Zahl langzeitarbeitsloser Menschen geschaffen. Hierfür werden die Mittel der Jobcenter in Nordrhein-Westfalen für die Finanzierung von Qualifizierung und Beschäftigung in den nächsten Jahren deutlich erhöht. In diesem Jahr bereits um 20 Prozent. Der Bund stellt zur Finanzierung bis 2022 für Nordrhein-Westfalen mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich bereit.

• Die langfristige Förderung von bis zu fünf Jahren und Lohnkostenzuschüsse, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können, bieten Arbeitgebern Fördermöglichkeiten. Die Jobcenter unterstützen bei der Auswahl passender und motivierter Arbeitskräfte.

• Die Teilnehmer werden während der Förderung durch ein begleitendes ganzheitliches Coaching unterstützt. Dies kann maßgeblich dazu beitragen, das Beschäftigungsverhältnis z.B. durch die Lösung von Alltagsproblemen zu stabilisieren.

• Mit dem sogenannten „Passiv-Aktiv-Transfer“ wurde eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von Arbeitsplätzen für Lang-zeitarbeitslose geschaffen. Er sieht vor, dass man die eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt zusätzlich zur Finanzierung von weiterer Beschäftigung nutzt.

Bonn ist neues Hauptquartier des Internationalen Paralympischen Komitees

Das Internationale Paralympische Komitee wird sein Hauptquartier künftig in der der ehemaligen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund einrichten. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts, dem IPC die Liegenschaft zur Verfügung zu stellen, hat der Vorstand des Internationalen Paralympischen Komitees das Angebot bei seiner Sitzung in London angenommen. Das Gebäude wird dem IPC ab Januar 2020 als langfristiger und zukunftsfähiger Standort für sein Hauptquartier zur Verfügung stehen. Die Immobilie an der Dahlmannstraße 2 liegt im Bundesviertel – in unmittelbarer Nähe des früheren Bundeskanzleramts.

Das Internationale Paralympische Komitee ist die Dachorganisation von rund 200 internationalen Behindertensport-Verbänden und nationalen Organisationen. Es wurde am 22. September 1989 in Düsseldorf gegründet und hat seinen Sitz seit 1999 in Bonn mit derzeit über 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 20 Nationen. Bei der Standortwahl vor 20 Jahren hatten sich viele internationale Städte um den Sitz des Internationalen Paralympischen Komitees bemüht. Letztlich hatte Bonn den Zuschlag erhalten. Das Internationale Paralympische Komitee benötigt als ständig wachsende Organisation und zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen einen neuen Standort.

Land und EU fördern Erfindungen aus Nordrhein-Westfalen

Um die Lücke zwischen Patentanmeldung und Nutzung durch Wirtschaft und Gesellschaft zu schließen, startet das Wirtschaftsministerium eine neue Runde des landesweiten Förderprogramms „NRW-Patent-Validierung“. Mit dem Aufruf werden Hochschulen dabei unterstützt, Erfindungen schnell zur Marktreife zu entwickeln und umzusetzen. Bewerbungen können bis 31. März 2019 eingereicht werden. Ziel des Programms ist, die Anwendungsreife von Hochschulerfindungen zu steigern. Das kann einerseits durch FuE-Projekte zur Prototypenentwicklung erreicht werden. Andererseits durch proof-of-concept und deren anwendungsorientierte Validierung, was die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule verbessert.

Gefördert werden Projekte mit großem Marktpotenzial, um die bereits zum Patent angemeldeten Hochschulentwicklungen schnellstmöglich voranzutreiben. Dafür stehen jeweils bis zu 200.000 Euro zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln stammen.