Die Landesthemen dieser 5. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht von André Kuper

• Land erweitert Förderprogramm für Elektromobilität: Unternehmen erhalten bis zu 8.000 Euro Kaufprämie für E-Fahrzeuge
• Bundesweit erstes Symposium zur Clankriminalität
• Aufstockung der Wohnraumfördermittel hat sich ausgezahlt – zweitbestes Förderergebnis seit 2012
• Chancengerechte Hochschulmedizin: Programm unterstützt Medizinische Fachbereiche

Land erweitert Förderprogramm für Elektromobilität: Unternehmen erhalten bis zu 8.000 Euro Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Um das Klima zu schützen und die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu senken, treibt das Land NRW den Ausbau der Elektromobilität weiter voran: Ab Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den Umstieg für Unternehmen auf elektromobile Lösungen deutlich erleichtern soll. So erhalten nordrhein-westfälische Unternehmen im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land:
• 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro).
• 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Wer einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen erwirbt, kann zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.
Neben der Energiewirtschaft muss auch der Sektor Mobilität einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen. Deshalb sollen insbesondere Gewerbetreibende für einen Umstieg auf elektrische Antriebe gewonnen werden. Ganz gleich ob kleiner Handwerksbetrieb, Liefer- oder Pflegedienst oder großer Flottenbetreiber: Alle können das neue Angebot nutzen und Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter einer emissionsarmen und innovativen Mobilität machen. Dafür wird das Fördervolumen auf 40 Millionen Euro im Jahr 2019 verdoppelt.
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.

Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren.
Informationen dazu sind unter www.elektromobilitaet.nrw.de zu finden.
Unterstützungsangebote für Unternehmen/Flottenbetreiber für den Einstieg in die Elektromobilität im Überblick:
• Neu: Verdoppelung des Umweltbonus
Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen als Zuschuss, für Nutzfahrzeuge (2,3-7,5 Tonnen) sogar 8.000 Euro.

• Neu: Null-Zinsen für die Kreditfinanzierung
Bei guter Bonität zahlen Unternehmen für die Finanzierung des übrigbleibenden Kaufpreises keine Zinsen. Je nach Laufzeit brauchen Unternehmen mit der Tilgung erst nach zwei Jahren starten.

• Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für die „Firmentankstelle“
Für Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt das Land Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten bis max. 1.000 Euro für eine Wallbox und max. 3.000 Euro pro Ladepunkt an einer Ladesäule dazu – ab sofort auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen). Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt dazu.

• Weiter verfügbar: Zuschüsse für Anschaffung von E-Lastenrädern
Beim Kauf von Elektrolastenfahrrädern zahlt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.100 Euro.

• Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für Umsetzungsberatungen
Beratungsunternehmen können bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf elektrische Antriebe helfen – bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit erstes Symposium zur Clankriminalität
Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der kriminalpolitischen Schwerpunkte für das Land Nordrhein-Westfalen. Um Möglichkeiten für einen Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Partnern zu schaffen, hat das Innenministerium rund 400 Behördenvertreter und Wissenschaftler zu einem Symposium mit dem Titel „360°-Maßnahmen gegen die Clankriminalität“ nach Essen eingeladen. Das bundesweit erste Symposium zu diesem Thema findet unter dem Dach der Ruhr-Konferenz der Landesregierung statt.
Die Teilnehmer des Symposiums, unter ihnen Kriminologen, Polizisten, Theologen, Juristen, Islamwissenschaftler und kommunale Verantwortungsträger befassen sich konkret mit den Themen Prävention, Netzwerkarbeit, Einsätze und Kriminalitätsbekämpfung.
In den vergangenen 30 Jahren haben sich in Ruhrgebietsstädten Brennpunkte der Clankriminalität gebildet. Auch in kleineren Städten im Rheinland und Westfalen haben sich Strukturen festigen können. Die kriminellen Mitglieder der Clans betreiben Drogenhandel, sind im illegalen Glücksspiel aktiv, erpressen Schutzgelder, betätigen sich im Rotlichtmilieu und betrügen ältere Menschen um ihr Erspartes. Sie zeichnen sich durch aggressives Verhalten aus, beanspruchen den öffentlichen Raum und schüchtern die Bevölkerung ein. Dabei lehnen sie gesellschaftliche und staatliche Institutionen ab.
Bei der Bekämpfung der Clankriminalität setzt das Land Nordrhein-Westfalen auf einen Dreiklang. Mit Razzien und Kontrollen werden immer wieder Nadelstiche gesetzt, durch intensive Ermittlungsarbeit werden die Organisierte Kriminalität bekämpft und zudem gibt es für denjenigen, die sich aus kriminellen Strukturen lösen wollen, eine Ausstiegshilfe.
Das Symposium findet im Rahmen der Ruhr-Konferenz statt. Weitere Information zur Ruhr-Konferenz finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/ruhr-konferenz.

Aufstockung der Wohnraumfördermittel hat sich ausgezahlt – zweitbestes Förderergebnis seit 2012
8.662 Wohneinheiten – 923,4 Millionen Euro: Das ist das Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung für das Jahr 2018. Das Fördervolumen lag mit einem Plus von 5,5 Prozent über dem Ergebnis 2017 und ist seit 2012 das beste Förderergebnis. Allerdings zeigt sich: Mehr Fördervolumen schafft nicht sofort mehr preisgebundenen Wohnraum.
Die neuen Förderrichtlinien zeigen insbesondere bei der dringend benötigten Modernisierung von Wohnraum, bei studentischem Wohnen, in der Quartiersförderung sowie in der Eigentumsförderung ihre Wirkung. Beim Mietwohnungsneubau deutet der Rückgang auf zunehmende Investitionshemmnisse infolge mangelnder Grundstücksverfügbarkeiten hin.
Besonders zu begrüßen ist das Ergebnis der neu aufgestellten Eigentumsförderung: Das Fördervolumen hat sich schon im ersten Jahr der Neuausrichtung mehr als verdoppelt: 611 Familien haben 77,5 Millionen Euro genutzt, um ihren Traum vom Wohneigentum zu verwirklichen. Dabei haben insbesondere bestehende Immobilien eine neue Eigentümerfamilie gefunden: Jung kauft Alt.

Für das Jahr 2019 stehen weitere 1,1 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel aus 2018 werden in das Jahr 2019 übertragen. Damit stehen in Nordrhein-Westfalen rund 1,28 Milliarden Euro für den öffentlichen Wohnungsbau zur Verfügung.
Die NRW.BANK wird die Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen zukünftig um ein weiteres Programm ergänzen: das Förderdarlehen „NRW.BANK.Wohneigentum“. Gefördert werden sowohl Familien, als auch Paare ohne Kinder und Alleinstehende. Eine Familie mit einem Kind darf beispielsweise maximal 90.000 Euro verdienen, um die Förderung zu erhalten. Besonders interessant bei diesem Förderdarlehen sind die langen Laufzeiten: 20, 25 und 30 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, was das Programm gerade im derzeitigen Niedrigzinsumfeld besonders attraktiv macht.
Darüber hinaus wird es ab Ende Februar 2019 eine spezielle Internetseite (www.nrwbank.de/eigentumsförderung) geben, mit deren Hilfe die individuellen Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung geprüft werden können.

Chancengerechte Hochschulmedizin: Programm unterstützt Medizinische Fachbereiche
Das neue Landesprogramm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen (FF-Med)“ wird vom Land neu aufgelegt. Grundlage bilden eine intensive Analyse der Daten- und Faktenlage sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten.
Aktuellen Studien zeigen, dass in der Hochschulmedizin immer noch das Geschlecht, Elternschaft, potentielle Mutterschaft oder ein möglicher Kinderwunsch mit über Karrierechancen entscheiden. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit notwendig, um die hohe Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin auch für die Zukunft sicherzustellen. Trotz der Geschlechterparität bei den Studierenden der Medizin seit weit über 20 Jahren sind die Karrierechancen von Männern und Frauen in der Hochschulmedizin sehr ungleich verteilt. Lediglich 15,5 Prozent der Professuren und 29 Prozent der Oberarztstellen sind mit Frauen besetzt. Studien zeigen, dass die Gründe für Chancenungleichheit vielfältig sind.
Das Ziel des Programms „FF-Med“ ist es, mit der Stärkung der Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fachbereichen und einer gezielten Nachwuchsförderung dazu beizutragen, dass künftig im Sinne einer Bestenauslese Frauen ihr Potential besser entfalten können. Die drei-jährige Förderung in zwei Programmsträngen beginnt 2019; für die Jahre 2020 und 2021 steht die Förderung unter dem Vorbehalt des Haushaltgesetzgebers.
Programmstrang I: Gleichstellungsarbeit stärken
Der erste Programmstrang dient dazu, die Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fachbereichen strukturell und systematisch zu unterstützen. Die Universitäten mit Medizinischen Fachbereichen erhalten dafür ab 2019 erstmals einen Sockelbetrag von jährlich 58.000 Euro pro Jahr und Universität.
Dieser Betrag soll vorrangig für eine zusätzliche personelle Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fachbereiche verwendet werden, damit diese ihre zahlreichen und zeitintensiven Aufgaben wie Berufungsverfahren, Mitwirkung an Personalverfahren der ärztlichen Beschäftigten, Gleichstellungsplan, strategische Planung etc. umfassend erfüllen können.
Programmstrang II: Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zu Professur
In einem zweiten Programmstrang werden exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen im Bereich der Medizin auf ihrem Weg zur Professur gefördert. Für Nachwuchskräfte ist es eine große Herausforderung, neben der klinischen Tätigkeit ausreichend Zeit für Forschung und Publikationen zu finden. Jeder Medizinische Fachbereich wird jährlich einen festen Betrag in Höhe von 100.000 Euro zur Nachwuchsförderung erhalten. Durch diese Mittel können ausgewählte Wissenschaftlerinnen in der postdoc-Phase mit „Stipendien“ zeitlich entlastet werden, damit sie mehr Freiraum für Forschung und Publikationen haben. Wie diese zeitliche Entlastung im konkreten Fall gestaltet wird, soll vor Ort im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten entschieden werden.
Dem Fachbereich Medizin stehen unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten offen, zum Beispiel ein halbes Jahr dienstfrei, einige Wochen/Monate keine klinische Tätigkeit, ein Tag in der Woche über einen längeren Zeitraum „klinikfrei“. Auch darüber, wie viele Frauen in welchem Umfang ein Stipendium erhalten, kann entsprechend der spezifischen Situation an Ihrem Standort entschieden werden. Wichtig ist, dass der Einsatz der Mittel zusätzlichen zeitlichen Freiraum für Forschung und Publikationen schafft, damit mehr Frauen neben den Herausforderungen des Klinikalltags und Sorgeverpflichtungen (Familie und Pflege) erfolgreich habilitieren.
Um die Förderung möglichst unbürokratisch zu gestalten, werden die Mittel in beiden Bereichen zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Zuweisungen für 2019 werden die Hochschulen zu Beginn des neuen Jahres erhalten.