Die Themen der 13. Woche aus der persönlichen Sicht des Abgeordneten André Kuper

  • Landtag verabschiedet „Entfesselungspaket I“
  • Erstmals über 10.000 Kitas mit 623.331 Betreuungsplätzen
  • Individuelle Verfassungsbeschwerden soll in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden
  • Standard & Poor’s-Rating für Nordrhein-Westfalen erstmals seit 2005 mit positivem Ausblick
  • Fußball-Weltmeisterschaft 2018: Public-Viewing ist auch nach 22.00 Uhr erlaubt
  • Luftqualität in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verbessert

Landtag verabschiedet „Entfesselungspaket I“
Der Landtag hat in dieser Woche das erste sog. Entfesselungsgesetz der Landesregierung beschlossen. Damit werden 13 Gesetze und drei Rechtsverordnungen vereinfacht oder sogar abgeschafft. Unter anderem wird die Zahl der maximal erlaubten verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte ab 13 Uhr bis zu fünf Stunden lang öffnen dürfen, auf acht pro Jahr verdoppelt. Innerhalb einer Gemeinde dürfen künftig 16 statt bislang elf Sonn- und Feiertage freigegeben werden. Samstags darf rund um die Uhr geöffnet werden.
Mit der Verabschiedung des Entfesselungspaketes I hat der Landtag auch wichtige Grundlagen für eine verbesserte Krankenhausstruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen gewinnt klar an Tempo. Die Beteiligten der regionalen Planungskonzepte müssen sich künftig innerhalb von sechs Monaten einigen. Sonst übernehmen die Bezirksregierungen. Das sorgt für größere Rechts- und Planungssicherheit. Vor allem aber erfolgt neben der bewährten Pauschalförderung nun der Einstieg in die Einzelförderung. Damit wird der nötige Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft angegangen.
Außerdem wird die „Hygiene-Ampel“ in der Lebensmittelkontrolle abgeschafft, eine elektronische Gewerbeanmeldung ermöglicht und die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht. Ein zweites „Entfesselungspaket“ mit 23 weiteren Entbürokratisierungsmaßnahmen wird bereits im Landtag beraten.

Die wichtigsten zentralen Modernisierungsvorhaben im Einzelnen:
Ladenöffnungsgesetz:
• Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage wird von vier auf acht erhöht,
• die Öffnungszeiten an Samstagen werden nicht mehr begrenzt (sechs Mal 24 Stunden).
• Innerhalb einer Gemeinde dürfen zukünftig 16 (statt bisher elf) Sonntage freigegeben werden.
Tariftreue- und Vergabegesetz
Bei der Anpassung werden wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Im Gegenteil, die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt. Befreit wird das Vergaberecht allerdings von komplizierten Nachweispflichten, die die Verwaltung und Wirtschaft unnötig belasten. Stattdessen können die öffentlichen Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte in Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht in das Verfahren bringen.
Vergabeportal.NRW
Die Einführung der elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs einschließlich der Anbindung der Beschwerde- und Nachprüfungsinstanzen wird vorangetrieben.
Hygiene-Ampel
Das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ (die sog. „Hygiene-Ampel“) wird gestrichen. Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind dennoch weiterhin wichtige Ziele staatlichen Handelns. Deshalb wird die Landesregierung alle Beteiligten einladen, um ein neues Modell auf freiwilliger Basis mit einer Positiv-Auszeichnung zu entwickeln. Damit sollen den Verbrauchern verständliche Informationen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit vermittelt und neue Anreize für die Betriebe geschaffen werden, die eigenen Leistungen darzustellen.
Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen
Der Erlass zur Internetveröffentlichungspflicht von immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen wird aufgehoben. Durch den Erlass waren die Behörden im Rahmen öffentlicher Genehmigungsverfahren verpflichtet, die ausgelegten Antragsunterlagen für jedermann zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Die Wirtschaft befürchtet hier einen Abfluss von Firmen-Knowhow und erhebliche Wettbewerbsnachteile. Auch die Gefahr von Sabotageakten bis hin zu terroristischen Anschlägen sowie von Cyberkriminalität kann bei einer Veröffentlichung von Anlagendaten im Internet steigen.
Elektronische Gewerbemeldung
Mit dem vollelektronischen Meldeverfahren wird der Gründungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Bisher müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in bis zu 20 verschiedenen Formularen beantworten. In Zukunft können die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern neben den Gewerbeämtern mit E-Gewerbe die elektronische Gewerbemeldung annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Verfahrensvorschriften
Aufgehoben wird das Widerspruchsverfahren im Bereich des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelüberwachung, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Verfahren haben sich als wenig effektiv und durch die Einschaltung externer Dienstleister bei der Bearbeitung als besonders kostenintensiv erwiesen. Außerdem werden Verwaltungsabläufe durch eine Reihe von Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz durch den Wegfall von Schriftformerfordernissen und die Beschleunigung der Digitalisierung im Verwaltungsverfahren bzw. bei der Dokumentenzustellung maßgeblich beschleunigt.

Erstmals über 10.000 Kitas mit 623.331 Betreuungsplätzen
Die neuen Zahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 zeigen erhebliche Zuwächse bei den Betreuungsplätzen für unter- und überdreijährige Kinder in Nordrhein-Westfalen. Bis zum Stichtag 15. März haben die 186 Jugendämter insgesamt rund 26.000 Betreuungsplätze mehr gemeldet als im laufenden Jahr. Dennoch ist deutlich, dass der Bedarf der Eltern nach einem Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen größer ist als das derzeitige Angebot.
Insgesamt sind die Zahlen der Plätze für Unterdreijährige (plus 11.849), und Überdreijährige (plus 14.043) für das Kindergartenjahr 2018/2019 deutlich angestiegen. Hintergrund für diese Entwicklung sind eine höhere Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung sowie die positive demographische Entwicklung durch steigende Geburtenzahlen und Zuwanderung. Im nächsten Kindergartenjahr werden somit 623.331 Plätze in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Einschließlich der Kindertagespflege sind das für das Kindergartenjahr insgesamt 684.725 Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen.
Für Kinder im Alter von unter drei Jahren stehen im kommenden Kindergartenjahr insgesamt rund 191.300 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon rund 134.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 57.100 Plätze in der Kindertagespflege – dies sind im Vergleich zum laufenden Kitajahr rund 12.000 Plätze mehr. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung entspricht das einer Versorgungsquote von 38,1 Prozent für die Unterdreijährigen. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – beträgt die Versorgungsquote sogar 58 Prozent. Für mehr als jedes zweite Kind mit einem U3-Rechtsanspruch steht in Nordrhein-Westfalen ein Platz zur Verfügung.

Für die überdreijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen gibt es im Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt rund 493.400 Betreuungsplätze, davon rund 489.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 4.200 Plätze in der Kindertagespflege. Dies sind im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr rund 14.000 zusätzliche Plätze allein für die Betreuung der Überdreijährigen.

Individuelle Verfassungsbeschwerden soll in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden
Künftig soll jeder Bürger das Recht haben, individuell Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einzulegen, wenn er eines seiner Grundrechte als verletzt ansieht. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP wurde in den Landtag eingebracht. Sonderregelungen sollen sicherstellen, dass der Rechtsweg künftig nur entweder zum Bundes- oder Landesverfassungsgericht möglich ist. Parallelverfahren sollen so vermieden werden.

In elf von 16 Ländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind individuelle Verfassungsbeschwerden bereits möglich.

In Nordrhein-Westfalen konnten bislang nur Institutionen wie etwa Kommunen oder Fraktionen Verfassungsbeschwerden einlegen. Künftig können Bürger vom nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof zum Beispiel klären lassen, ob etwa ein Demonstrationsverbot oder ein Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Rettungseinsatz rechtmäßig waren. In einigen Bereichen gehen die in der NRW-Landesverfassung garantierten Rechte sogar über das Grundgesetz hinaus. So sind in NRW die Kinder- und Jugendrechte sowie die Förderung von Kunst, Kultur, Denkmälern und Sport verfassungsrechtlich garantiert.

Standard & Poor’s-Rating für Nordrhein-Westfalen erstmals seit 2005 mit positivem Ausblick
Die Ratingagentur Standard & Poor‘s stellt der aktuellen Haushaltspolitik ein verbessertes Zeugnis aus. In ihrem am Wochenende veröffentlichten Ausblick setzte sie die Bewertung von „stabil“ auf „positiv“ hoch.
Zugleich stellte Standard & Poor‘s eine Heraufstufung der langfristigen Landesbonität von „AA-“ auf „AA“ in Aussicht. Damit wird auch von neutraler Seite bestätigt, dass der neue Haushaltskurs in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg ist. In ihrer Begründung verweist Standard & Poor’s vorrangig auf Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung. Dazu gehören die bereits im Haushalt 2018 erreichte ‚Schwarze Null‘ und das klare Bekenntnis, in der gesamten Legislaturperiode keine neuen Schulden aufzunehmen. Auch werden im aktuellen Bericht die Fortschritte der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) beim Portfolioabbau und der damit verbundenen Reduzierung von Eventualverbindlichkeiten des Landes berücksichtigt.

Fußball-Weltmeisterschaft 2018: Public-Viewing ist auch nach 22.00 Uhr erlaubt
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen zur Fußballweltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 in Russland Public Viewing an öffentlichen Plätzen auch nach 22.00 Uhr ermöglichen. Das Umweltministerium hat dies in einem entsprechenden Erlass klargestellt. Die konkreten Entscheidungen über die Zulässigkeit einzelner Veranstaltungen treffen die Behörden vor Ort. Das Umweltministerium bittet die Kommunen darum, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.
Der gemeinsame Erlass mit der Staatskanzlei erläutert die Möglichkeiten, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen. Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden. Laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden.

Luftqualität in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verbessert
Die Schadstoffbelastung der Luft in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verringert. Das zeigen die Ergebnisse der 2017er Luftqualitätsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Auch in den verkehrsreichen Innenstädten war ein Rückgang der Schadstoffbelastung zu verzeichnen. In Dinslaken, Eschweiler, Halle, Langenfeld, Münster und Remscheid wurde erstmals der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel eingehalten.

Insgesamt wurden noch in 27 Kommunen die geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten. Darunter waren zehn Kommunen, in denen der Grenzwert um maximal zehn Prozent überschritten wurde. Im Vorjahr waren 32 Kommunen von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen. Die Feinstaubbelastung lag im Jahr 2017 wie auch schon in den Vorjahren flächendeckend in Nordrhein-Westfalen unterhalb der Grenzwerte. Schon seit dem Jahr 2014 kam es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zu Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen.
Auch bei Benzol und Schwefeldioxid wurden im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen die Grenzwerte wie seit vielen Jahren deutlich unterschritten. Bei Ozon wurde der Informationsschwellenwert an 6 Tagen überschritten, Überschreitungen des Alarmwertes (240 µg/m³ Stundenmittel) wurden nicht beobachtet.