Die Themen der 20. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Stadt Höxter wird die Landesgartenschau 2023 ausrichten
  • NRW fördert Startups aus Hochschulen mit bis zu 240.000 Euro
  • Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weiterhin gut
  • 88 Millionen Euro Investitionsvolumen für Kommunen für die Umsetzung integrierter Handlungskonzepte bis 2022
  • Erneuter Anstieg der Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen
  • Für Lärm von Kindern und Jugendlichen darf es keine Obergrenze geben

Stadt Höxter wird die Landesgartenschau 2023 ausrichten
Die Stadt Höxter wird die Landesgartenschau 2023 ausrichten. Mit der Landesgartenschau 2023 will die Stadt Höxter die Lebensqualität in der Stadt verbessern, die ökologischen Schwerpunkte des städtischen Umfelds aufwerten und auch touristisch und wirtschaftlich bekannter werden. Die Landesgartenschau 2023 in Höxter bietet die Chance, das Weltkulturerbe Corvey in einmaliger Kulisse als historisch-kulturelles Erbe zu präsentieren. Stadt, Land und Landesregierung sorgen dafür, dass die Stadtentwicklung einen großen Schritt nach vorn machen kann.

Höxter plant unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Weser-Zugänge in die Innenstadt und eine Aufwertung der Wall-Anlagen mit Spielbereich und Generationen-Treffpunkt. Geplant ist auch eine Verbindung der Altstadt von Höxter zum UNESCO-Welterbe Corvey entlang der Weser.

In Nordrhein-Westfalen gibt es Gartenschauen seit 1984. Sie sind zu einem wichtigen Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung geworden. Die nächste Landesgartenschau findet 2020 in Kamp-Lintfort im Kreis Wesel statt.

 

NRW fördert Startups aus Hochschulen mit bis zu 240.000 Euro

Der Förderwettbewerb „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ geht in die siebte Runde: Bis zum 31. August 2018 können Gründerinnen und Gründer Anträge auf eine finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen stellen. Jedes Gründungsvorhaben kann bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Zahlreiche Gründerinnen und Gründer haben bereits erfolgreich ihr Unternehmen gestartet. Seit Frühjahr 2015 hat eine unabhängige Jury 39 Geschäftsideen zur Förderung empfohlen. Davon stammen 23 Vorhaben aus Universitäten und 16 aus Fachhochschulen. Bisherige Schwerpunkte waren Gründungen aus der Informations- und Kommunikationstechnik, den Life Sciences und den Ingenieurwissenschaften.

Bei der Vorbereitung ihrer Gründungen unterstützt werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Abgabefrist für die aktuelle siebte Wettbewerbsrunde ist der 31. August 2018. Die Anträge sind beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen.

Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weiterhin gut
Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen haben weiterhin eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität. Das zeigen die Messungen der Gesundheitsämter, die die Badegewässer an 109 offiziellen Messstellen in Nordrhein-Westfalen regelmäßig auf ihre Wasserqualität untersuchen und nach den Kriterien der EU-Badegewässer-Richtlinie bewerten.
Das Ergebnis: Im vergangenen Jahr wurde die Wasserqualität an 105 Messstellen mit „ausgezeichnet“ bewertet, an zwei Messstellen mit „gut“. Ein See, der Elfrather See in Krefeld, erhielt wie schon im Vorjahr nur ein „ausreichend. Eine Bewertung der Badegewässer wird vergeben, wenn in vier aufeinanderfolgenden Jahren eine gleichmäßige Wasserqualität nachgewiesen werden konnte. Vor diesem Hintergrund erhält eines der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen, die Flussbadestelle Seaside Beach/ Baldeneysee, noch keine Auszeichnung.
Die nach EU-Kriterien bewerteten Badegewässer sind offiziell als Badegewässer bei den Behörden angemeldet und für das Baden freigegeben. Die Gesundheitsämter testen diese während der Badesaison mindestens alle vier Wochen und bewerten sie zuverlässig mit weiteren Daten. Die Messungen erfolgen dabei nach einer EU-weiten Richtlinie.
Alle Informationen zu den EU-Badegewässern in Nordrhein-Westfalen bietet die Internetseite www.badegewaesser.nrw.de. Sie enthält aktuelle Messdaten zu Wasserqualität und Wassertemperatur sowie Informationen zur genauen Lage der Badegewässer und zu den vor Ort zuständigen Behörden.
Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern
Ein aktuelles Thema sind antibiotikaresistente Bakterien, die auch in Badegewässern vorkommen können. Das Umweltministerium wird erstmals und noch in diesem Jahr sondierende Untersuchungen von Badegewässern durchführen. In 2019/20 werden systematische Sonderuntersuchungen von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien folgen.Beim Baden in Gewässern kann man mit diesen Bakterien in Kontakt kommen – aber die Gefahr ist bei gesunden Menschen mit einem intakten Immunsystem sehr gering. Die Badegewässer werden regelmäßig auf Darmkeime untersucht. Bei einer erhöhten Konzentration dieser Keime werden Badeverbote ausgesprochen.

88 Millionen Euro Investitionsvolumen für Kommunen für die Umsetzung integrierter Handlungskonzepte bis 2022
Grünflächen in Städten und Ballungsräumen sind für die Gesundheitsvorsorge, eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel und für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt von hoher Bedeutung. Sie zu fördern ist Ziel des Förderaufrufs „Grüne Infrastruktur NRW“ im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Für die Umsetzung integrierter Handlungskonzepte steht ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 88 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 Verfügung, das sich aus EU- und Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für diese Aufgabe zusammensetzt. Nachdem sich in den zurückliegenden Jahren elf Kommunen beziehungsweise kommunale Zusammenschlüsse erfolgreich für eine Förderung beworben haben, läuft derzeit die Umsetzungsphase.
Grünflächen tragen zur Entwicklung von lebenswerten urbanen Quartieren bei und sind ein wichtiger Standortfaktor. Vernetzte Grünflächen in Städten und Ballungsräumen in Form etwa von blütenreichen Parkanlagen und Saumstreifen entlang von Straßen sind bedeutsam für die biologische Vielfalt und das Stadtklima: Zum Beispiel ist in dicht bebauten Gebieten die Nachttemperatur bei Hitzeperioden um bis zu zehn Grad wärmer als im Umland.
Hintergrund:
Die EU Kommission definiert “Grüne Infrastruktur“ als ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen, das mit Blick auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt ist und bewirtschaftet wird. Es umfasst terrestrische und aquatische Ökosysteme sowie andere physische Elemente in Land- (einschließlich Küsten-) und Meeresgebieten, wobei sich grüne Infrastruktur im terrestrischen Bereich sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum befinden kann.

Erneuter Anstieg der Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der wirtschaftlich bedeutenden Gründungen in Nordrhein-Westfalen ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent auf 21.100 gestiegen. Im Bundesdurchschnitt gab es nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn lediglich einen Zuwachs von 0,4 Prozent. Insgesamt meldete Nordrhein-Westfalen 1,4 Prozent mehr Existenzgründungen als 2016 und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von 0,8 Prozent.
Bei wirtschaftlich bedeutenden Gründungen wird mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen und bzw. oder es erfolgt ein Eintrag ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Nordrhein-Westfalen war 2017 mit 63.800 gewerblichen Existenzgründungen erneut Spitzenreiter unter den Bundesländern. Damit entfallen auf Nordrhein-Westfalen gemessen am Bevölkerungsanteil leicht überdurchschnittliche 23 Prozent aller gewerblichen Existenzgründungen in Deutschland.
Bundesweit führend bleibt Nordrhein-Westfalen vor allem bei den freiberuflichen Gründungen: 24.700 Freiberufler, darunter Ärzte, Anwälte und Architekten, haben 2017 den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Das entspricht einem Zuwachs von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr und einem Anteil von 26 Prozent aller freiberuflichen Gründungen in Deutschland.

Für Lärm von Kindern und Jugendlichen darf es keine Obergrenze geben
Kinder sollen immer und überall spielen können. Deswegen sollte gelten, dass Kinderlärm auf Sportanlagen der gleiche ist, wie auf dem angrenzenden Kinderspielplatz und dem Schulhof. Kinder sollten auf Sportplätzen laut sein dürfen, ohne dass ihre Eltern Klagen von Anwohnern befürchten müssen.
Für Spielplätze und Kindertageseinrichtungen gilt bereits eine Regelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die den von Kindern verursachten Lärm weniger streng bewertet. Das soll künftig auch für Sportplätze gelten.
Daher wird sich Nordrhein-Westfalen im Bund dafür einsetzen, dass die Liste der Orte, an denen Kinder laut sein können und dabei im Normalfall niemanden schädigen, um die Sportanlagen ergänzt wird. Damit soll Kinderlärm auf Sportplätzen in die Liste der Geräusche aufgenommen werden, die «im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung» darstellen. So kann Rechtssicherheit für alle Beteiligten und die Kinder geschaffen werden.
Hintergrund:
Der § 22 Abs. 1a BImSchG gilt für von Kindern verursachten Lärm, der von Spielplätzen, Kindergärten oder ähnlichen Bereichen auf die Nachbarschaft einwirkt. Dieser bestimmt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind.