Die Themen der 23. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum –
  • Pyjama-Partys in KITAS sind weiter erlaubt –
  • Erstes Ortsschild mit plattdeutschem Namenszusatz wird aufgestellt –
  • Nordrhein-Westfalen setzt Akzente bei der 89.Justizministerkonferenz in Eisenach

Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf sowie weitere Eckpunkte zur Umsetzung der Landarztquote vorgestellt. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht.
Mit der Einführung der sog. „Landarztquote“ wird absolutes Neuland betreten. Bislang hat noch kein Bundesland die gesetzlichen Weichen für die Umsetzung der Landarztquote gestellt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Hochschulzulassung hat gezeigt, dass nicht ausschließlich ein hervorragendes Abitur den Weg in die Medizin eröffnen dürfe. Vielmehr müsse sich die Auswahl der Studierenden mehr an den Bedarfen der medizinischen Versorgung orientieren.
Über eine Vorabquote werden wir voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben können, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Geplant ist, dass das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) als zuständige zentrale Vergabestelle mit der Wahrnehmung der Aufgaben betreut wird, unter anderem mit der Durchführung des Auswahlverfahrens. Das LZG wird auch die Vergabe der Studienplätze evaluieren.
In die Auswahl der Medizinstudierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen.
Landarzt-Quote
Medizinstudenten sollen sich zu Beginn ihres Studiums verpflichten, nach dem Abschluss mindestens zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region des Landes zu arbeiten. Im Gegenzug gibt es ein Entgegenkommen bei der Studienplatzvergabe. Weitere Eckpunkte:
• Die Landarztquote soll erstmals zum Wintersemester 2019/2020 gelten. Sie gilt nur für Studienanfänger.
• Das Land kann 7,6 Prozent der Studienplätze für Landärzte reservieren. Das sind 168 Plätze. Ziel sei es, die Quote auf zehn Prozent zu erhöhen.
• Die Auswahl der Studierenden liegt nicht bei den Universitäten, sondern beim Landeszentrum für Gesundheit.
• Auswahlkriterien sollen neben der Abiturnote auch Berufserfahrung, vorherige Ausbildungen und Eignungstests sein.
• Es können sich auch Menschen bewerben, die nicht in NRW leben. Aber: Sie müssen sich verpflichten, in NRW als Hausarzt zu arbeiten.
• Der Hausarzt kann sich anschließend aussuchen, wo er arbeitet. Es muss aber ein Ort sein, den das Land als unterversorgt definiert. Momentan sind das 160 Gemeinden.
• Wer einen Platz über die Landarztquote bekommt, schließt einen Vertrag mit dem Land ab. Wenn er später doch nicht als Landarzt arbeitet, muss er eine Geldstrafe zahlen. Das könnten bis zu 250.000 Euro sein

Zudem wurde die Weiterentwicklung des Hausarztaktionsprogramms (HAP) beschlossen. Das Hausarztaktionsprogramm konzentriert sich auf Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern. Gleichzeitig werden die finanziellen Anreize zur Niederlassung und Anstellung von Hausärzten in Gebieten erhöht, in denen infolge einer ungünstigen Altersstruktur der Hausärzteschaft künftig eine Unterversorgung drohen kann. Denn immer öfter gibt es Versorgungsengpässe im ländlichen Raum, vor allem kleineren Kommunen fehlen Hausärzte. Mit dem überarbeiteten HAP wird ein größerer Anreiz geschaffen, sich dort niederzulassen. Darüber hinaus können Einzelförderungen von bis zu 60.000 Euro ab sofort von Hausärzten in 160 Kommunen als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Bislang lag die Höchstfördersumme bei bis zu 50.000 Euro.

Das HAP ist 2009 eingeführt worden. Bislang wurden 265 Förderanträge bewilligt. Im Zuge dessen wurden bislang rund zehn Millionen Euro an Fördermitteln investiert. Die aktualisierten Förderlisten mit den insgesamt 160 Kommunen und weitere Informationen zum HAP sind unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar.

Pyjama-Partys in den KITAs sind weiter erlaubt
Pyjama-Partys sind natürlich erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der jeweiligen Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden.
Die Pyjama-Partys sind für viele Kinder traditionell Höhepunkt des letzten Kindergartenjahres. Sie fördern als häufig erste Übernachtung außerhalb der Familie nicht nur die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein, sondern auch die Gemeinschaft. Umso wichtiger ist uns, dass die Übernachtungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches werden nun im Zuge der Überarbeitung der Landesbauordnung alle weiteren Regelungen – etwa Erlasse – auf ihre Sinnhaftigkeit und Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Das gilt auch für Rechtsauffassungen, die seit 2005 unter verschiedenen Landesregierungen vorgetragen wurden.

Zum Hintergrund
Bereits zu den Weltjugendtagen im Jahr 2005 wurden den Bezirksregierungen Hinweise zur Zulässigkeit von Übernachtungen von Personen in Schulen und Sporthallen gegeben. Im Rahmen einer Dienstbesprechung im Jahr 2009 wurde den Kommunen im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Anforderungen bei Erweiterung oder Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme von U3-Kindern die Installation von Rauchwarnmeldern empfohlen, Brandmeldeanlagen sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen nicht erforderlich.
Um die Übernachtungen in Kindergärten zu ermöglichen, sind einfache Regelungen erforderlich, die geübte Praxis sind:
1. Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum sein (Standard)
2. Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden)
3. Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als „stromnetzunabhängige Lichtquellen“ vorhanden sein
4. Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen
5. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die nahe gelegene Feuerwehr vorsorglich unterrichten, dass sich ausnahmsweise Personen in der Kindertageseinrichtung aufhalten, damit im Brandfall schnell, sicher und zielgerichtet vorgegangen werden kann.
Den Kommunen wird ein pragmatischer Umgang mit den Anforderungen empfohlen. So regeln viele Kommunen die Erlaubnis für Pyjama-Partys bereits auf kurzem Dienstweg, indem eine Mail über die geplante Übernachtung geschickt wird.

Erstes Ortsschild mit plattdeutschem Namenszusatz wird aufgestellt
Das erste Ortsschild mit einem plattdeutschen Namenszusatz in Nordrhein-Westfalen wurde am Donnerstag, 7. Juni in Drensteinfurt (Kreis Warendorf) aufgestellt. Pünktlich zum 425-jährigen Bestehen des Bürgerschützenvereins Drensteinfurt wird künftig „Stewwert“ auf den Hinweistafeln des Stadtteils zu lesen sein.
Die Schützen hatten vor einigen Monaten die im regionalen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung des Stadtteils aufgegriffen und rechtzeitig vor dem Jubiläum die einstimmige Unterstützung im Rat erhalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung genehmigten dann – in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr – die Änderung auf den Ortsteilschildern. Namenszusätze an den Ortseingangsschildern können die Identität mit der Kommune – und damit der Heimat insgesamt – stärken.

Nordrhein-Westfalen setzt Akzente bei der 89.Justizministerkonferenz in Eisenach
Beschlossen wurde unter anderem, dass in Nordrhein-Westfalen ein Standort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, ein sogenannter Commercial Court geschaffen wird. Ein in englischer Sprache verhandelndes Zivilgericht ist nach dem Brexit von wichtiger Bedeutung.
Volle Zustimmung erhielten auch die Überlegungen aus Nordrhein-Westfalen zur Reform des Betreuungsrechts.
Eine Mehrheit der Justizminister sprach sich für ein Gesichtsverhüllungsverbot von Prozessbeteiligten aus. Bislang gibt es dazu keine gesetzliche Vorgabe. Im Sinne der Wahrheitsfindung sei eine Verhandlungsführung nur von Angesicht zu Angesicht möglich. Mimik und Gestik der Beteiligten müssen dabei erkennbar sein.
Kinderpornografie und Kindesmissbrauch – auch im Darknet – sollen besser bekämpft werden können. Dazu sollen Ermittler auch die Möglichkeit bekommen mit computergeneriertem Material Täter zu ködern und dingfest zu machen.
Nach der erfolgreichen Etablierung in Nordrhein-Westfalen sollen in allen Bundesländern Opferschutzbeauftragte tätig werden und zusammenarbeiten. Die Erfahrungen nach der Amokfahrt von Münster haben gezeigt, wie wichtig eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige ist.

Hintergrund:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben keinen Rechtssetzungscharakter. Von ihnen können aber maßgebliche Impulse ausgehen. Mit möglichen Bundesratsinitiativen kann dann der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert werden.