Die Themen der 41. KW im Landtag aus persönlicher Sicht

  • Land steigt bereits 2018 mit mehr als 150 Millionen Euro in Schuldentilgung ein –
  • 300 Millionen Euro-Programm für Sportvereine zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten –
  • Rekordsumme von 12,4 Milliarden Euro für die Kommunen –
  • 11.000 Bildungskoffer unterstützen Fachkräfte im Kita-Alltag –
  • 50 Neue Stellen für den Rechtsstaat –
  • Förderrichtlinie zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit der Gesundheitsfachberufe –

 

Kabinett beschließt Ergänzungen zu Haushaltsentwürfen – Land steigt bereits 2018 mit mehr als 150 Millionen Euro in Schuldentilgung ein

Das Landeskabinett hat einstimmig Ergänzungsvorlagen zu den Entwürfen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 und des Haushaltsgesetzes 2019 verabschiedet.

Inhalt der Ergänzungen sind die in der jüngsten Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen für Nordrhein-Westfalen von 500 Millionen Euro in 2018 und 400 Millionen Euro in 2019, weitere Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2018 in Höhe von 365 Millionen Euro sowie bisher nicht eingeplante Zuweisungen des Bundes, unter anderem durch die vorzeitige Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“.

Die neu gewonnenen finanziellen Spielräume werden insbesondere für einen schnelleren Abbau der Landesschulden genutzt: Bereits 2018 soll das Land nun Schulden in Höhe von 151,2 Millionen Euro (bisher geplant: 0 Euro Nettoneuverschuldung) tilgen. Für 2019 sieht der Etat eine Schuldentilgung in Höhe von 30 Millionen Euro vor.

Zugleich sollen dem Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ zur Deckung der Haftung des Landes für das Phoenix-Portfolio bereits in 2018 Mittel zugeführt werden. Hierfür sind insgesamt 400 Millionen Euro vorgesehen.

Hintergrund

  • Zur Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ (FDE): Bei dem FDE handelte es sich um eines der Finanzierungspakete zur Sanierung der neuen Länder im Zuge der Wiedervereinigung von 1990. Bis ins Jahr 1994 ersetzte das Sondervermögen des Bundes für die neuen Länder den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die Verbindlichkeiten des FDE trägt heute der Bund, der hierfür im Gegenzug einen erhöhten Umsatzsteueranteil erhält und verringerte Leistungen im Rahmen des Bundesfinanzausgleichs erbringt. Aufgrund der vorzeitigen Tilgung des FDE zum Ende des Jahres 2018 entfällt der Beitrag der Länder zu der Abfinanzierung des FDE ab dem Jahr 2019. Mit dem vorzeitigen Auslaufen der FDE-Abfinanzierung entfällt für das Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für die von den Gemeinden zu leistende Mitfinanzierung der FDE-Finanzierungslasten ihrer jeweiligen Länder über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage.
  • Zur Finanzkraft des Landes: Der Länderfinanzausgleich ist im Grundsatz als Steuerkraftausgleich ausgestaltet. Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen im Finanzausgleich ergeben sich aus dem Vergleich der konkreten Finanzkraft der einzelnen Länder (Finanzkraftmesszahl) mit der bundesdurchschnittlichen Finanzkraft (Ausgleichsmesszahl). Eine überdurchschnittliche Finanzkraft führt zur Ausgleichspflicht, eine unterdurchschnittliche Finanzkraft zur Ausgleichsberechtigung im Länderfinanzausgleich. Ausgangspunkt und Messgröße ist die Finanzkraft der Länder, die auch Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden berücksichtigt. Die Finanzkraft eines Landes ist die Summe seiner Steuereinnahmen sowie den Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage, der Förderabgabe, der Spielbankabgabe und den Kompensationsbeträgen für den Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer. Daneben wird die kommunale Steuerkraft zu 64 % einbezogen. Die Realsteuereinnahmen der Gemeinden (Grund- und Gewerbesteuern) werden normiert mit einem bundesdurchschnittlichen Hebesatz bei den Steuereinnahmen der Gemeinden erfasst, damit das von der Verfassung eingeräumte Hebesatzrecht nicht durch den Länderfinanzausgleich ausgehebelt wird.

Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2019/Nachtragsentwurf 2018

Eckdaten des Haushalts 2019 Haushalt 2019
in Mrd. EUR
Ergänzung Haushalt 2019
in Mrd. EUR
Haushalt
2018
in Mrd. EUR
Ergänzung Haushalt 2018
in Mrd. EUR
Haushaltsvolumen 77,1 77,8 74,7 74,8
Steuereinnahmen 60,1 61,5 58,3 58,9
Steuerfinanzierungsquote 78,2 v. H. 79,3 v. H. 78,5 v. H. 79,1 v. H.
Personalausgaben 27,8 27,8 26,9 26,6
Personalausgabenquote 36,1 v. H. 35,8 v. H. 36,2 v. H. 35,7 v. H.
Investitionsausgaben 8,0 7,9 7,2 7,2
Investitionsquote 10,0 v. H. 10,1 v. H. 9,6 v. H. 9,7 v. H.
0,03 0,03 0,0 0,15

*In Form Haushaltsüberschuss des Nachtragsentwurf 2018

 

300 Millionen Euro-Programm zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten für Sportvereine und Sportverbände

Mit einem einzigartigen Förderprogramm wird das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land unterstützen. Für zukunftsorientierte Sportstätten und zur Behebung des massiven Modernisierungsstaus bei Sportstätten wird das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ aufgelegt.

Die Sportvereine und Sportverbände erhalten mit dem Sportstättenförderprogramm eine fundamentale Unterstützung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen führen wird. Mit dieser Förderung der Sportvereine wird in die Mitte der Gesellschaft investiert.

Sportvereinen und Sportverbänden werden dabei von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten vom Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt, die im Rahmen von Projektanträgen als Zuwendung abgerufen werden können, die nicht zurück gezahlt werden muss. Dabei handelt es sich bei den 300 Mio. Euro nicht um Kredite, sondern um „echtes Geld“, das mit der Ergänzungsvorlage in den Haushaltsplan 2019 des Landes eingebracht wird.

Die Verwaltung des Programms soll über die NRW.BANK abgewickelt werden, um deren Erfahrung im Fördergeschäft zu nutzen. Mit der Einführung des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erweitert die Landesregierung die Förderung von Sport-infrastrukturen, die bisher zum Beispiel durch die kommunale Sportpauschale und das Bürgschaftsprogramm für Sportstätten vorgenommen wurde und erhalten bleibt.

 

Rekordsumme von 12,4 Milliarden Euro für die Kommunen

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 12,4 Milliarden Euro vom Land. Damit bekommen die Gemeinden und Gemeindeverbände gegenüber der Prognose (Arbeitskreisrechnung vom 20. Juli) zusätzlich etwa 310 Millionen Euro. Dies ergibt sich aus der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019.

Im Vergleich zu den ersten Zahlen vom Juli haben nun alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein Plus in der Kasse (außer Emsdetten). Bei den Berechnungen wird berücksichtigt, dass eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den Gemeinden automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen im Folgejahr führt. Hintergrund der nun höheren Zuweisungen ist die weiterhin positive Steuerentwicklung vom 1. Oktober vergangenen Jahres bis zum 30. September 2018.

Neben der Erhöhung der landesseitigen Zuweisung verzichtet die neue Landesregierung auf den kommunalen Finanzbeitrag zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“: Bislang wurden vermeintlich reiche Kommunen über den „Kommunal-Soli“ 91 Millionen Euro pro Jahr zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes herangezogen. Auch 2019 wird auf diesen Beitrag verzichtet, so dass in den betroffenen Kommunen damit in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt rund 182 Millionen Euro mehr verbleiben werden. Auch die übrigen Kommunen, die einen Beitrag zum „Stärkungspakt“ geleistet haben, werden weiter entlastet. Weitere 30 Millionen sind weniger zu zahlen und damit stehen insgesamt 61 Millionen Euro seit 2018 den Kommunen mehr zur Verfügung.

Mit der nun vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2019. Die Modellrechnung für das GFG 2019 ist im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.

Hintergrund:

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.

Gemeinden im Kreis Gütersloh

Gesamtzuweisungen 2017-2019

Gebietskörperschaft      
GESAMT-
ZUWEISUNGEN
Modellrechnung 2017
GESAMT-
ZUWEISUNGEN
Modellrechnung 2018
GESAMT-
ZUWEISUNGEN
Modellrechnung 2019
in Euro in Euro in Euro
Borgholzhausen, Stadt 867.974,35 1.099.965,99 1.238.029,85
Gütersloh, Stadt 16.391.338,30 8.373.878,32 8.135.847,80
Halle (Westf.), Stadt 1.584.540,93 1.770.701,80 1.998.673,54
Harsewinkel, Stadt 2.265.743,61 2.522.674,44 2.874.180,10
Herzebrock-Clarholz 1.391.714,17 1.597.962,34 1.829.239,65
Langenberg 747.956,51 948.566,22 1.051.896,70
Rheda-Wiedenbrück, Stadt 3.548.988,82 3.886.999,30 4.362.727,47
Rietberg, Stadt 2.534.720,80 2.799.067,27 3.167.551,40
Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt 2.069.437,69 2.293.823,88 2.558.866,88
Steinhagen 1.592.973,94 1.752.171,30 1.970.542,13
Verl, Stadt 2.081.077,83 2.288.210,87 2.558.551,45
Versmold, Stadt 1.886.733,32 4.557.906,83 2.279.513,46
Werther (Westf.), Stadt 809.235,07 1.029.201,59 1.130.689,50
Gesamt 37.772.435,34 34.921.130,15 35.156.309,93

  

11.000 Bildungskoffer unterstützen Fachkräfte im Kita-Alltag

Neben dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze, ist die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung ein zentrales Ziel. Aus diesem Grund hat das Familienministerium einen Bildungskoffer entwickelt, der Fachkräften praktische Tipps gibt, wie die vom Land entwickelten Bildungsgrundsätze noch leichter in den pädagogischen Alltag einfließen können. Rund 11.000 Bildungskoffer werden im Moment in ganz Nordrhein-Westfalen an Kitas, Fachberatungen und Fachschulen für Erzieher verschickt.

Mit den Praxismaterialien soll ein wichtiger Impuls gesetzt werden, um die Qualität in den Kitas weiter zu verbessern. Das Material ist für den direkten Einsatz entwickelt worden. Die pädagogischen Teams bekommen Ideen für die Verknüpfung der einzelnen Bildungsbereiche im Alltag, aber auch Anregungen und Methoden zur Reflexion der eigenen Bildungsarbeit.

Im Bildungskoffer enthalten sind unter anderem Tipps zu den zehn Bildungsbereichen wie „Sprache & Kommunikation“, aber auch wichtige Querschnittsthemen wie „Inklusion & Vielfalt“, „Partizipation, Demokratie & Kinderrechte“ werden als übergreifende Elemente einer verantwortungsvollen Bildung thematisiert. Die Materialien können im Rahmen von Teamsitzungen, Fortbildungen und zur Selbstreflexion eingesetzt werden. Daneben verdeutlichen sie auch gegenüber Eltern, dass bereits in der Kita ein wichtiger Grundstein für die Bildungsbiographie ihres Kindes gelegt wird.

In Nordrhein-Westfalen sind die Kernpunkte für die frühkindliche Bildung in den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 10 Jahren festgehalten. Dabei handelt es sich um zentrale Grundlagen für die pädagogische Arbeit, die damit auch in hohem Maße zur Qualität von Bildungseinrichtungen beitragen.

 

50 neue Stellen für den Rechtsstaat

Die Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2019 sieht die Einrichtung von 50 neuen Planstellen für Richterinnen und Richter sowie von 50 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Amtsgerichten vor.

Mit der Ergänzungsvorlage werden die Rahmenbedingungen zur Anwendung einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis deutlich verbessert. Das BVerfG hatte auf die strengen Anforderungen, für die Durchführung von Fixierungen von Patienten, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung hingewiesen. Für die Grundrechte der Betroffenen ist diese Entscheidung von ganz erheblicher Bedeutung. Um der Entscheidung angemessen Rechnung zu tragen, müssen insbesondere bei den Amtsgerichten hoch engagiert und verantwortungsvoll tätige Richterinnen, Richter und Servicekräfte personell verstärkt werden. Das muss schnell und mit Wirkung für das kommende Jahr geschehen. Deswegen sieht die Ergänzungsvorlage die Einrichtung von 50 neuen Planstellen für Richterinnen und Richter sowie von 50 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Amtsgerichten vor.

Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen: Landesregierung erlässt Förderrichtlinie zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit

Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet ab sofort 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes – und zwar rückwirkend zum 1. September 2018. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die entsprechende Förderrichtlinie erlassen.

Von der Neuregelung profitieren circa 7.000 Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in Nordrhein-Westfalen. Das durchschnittliche Schulgeld für angehende Ergotherapeuten hat bislang rund 400 Euro im Monat betragen, bei Physiotherapeuten etwa 415 Euro, bei Logopäden durchschnittlich 640 Euro und bei Pharmazeutisch-Technischen Assistenten rund 273 Euro. Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll dieser Ansatz im Haushaltsjahr 2019 um weitere 10 Millionen auf insgesamt 25 Millionen Euro erhöht werden, um eine Förderung für das volle Kalenderjahr zu ermöglichen.