Die Themen der 51. Kalenderwoche im Landtag aus der Sicht von André Kuper

• Entwurf für neues Hochschulgesetz
• Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss kommt den betroffenen Kindern zu Gute
• 149 Bewerbungen für den Schulversuch Talentschulen
• Ministerien gründen Ermittlerteam gegen Terrorfinanzierung, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche
• Investitionsprogramm von fast einer Milliarde Euro für Liegenschaften des Innenministeriums

Entwurf für neues Hochschulgesetz

Die Landesregierung hat in dieser Woche den Entwurf eines neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes beschlossen. Das Gesetz schafft in großen Teilen Instrumente zentraler Steuerung der Hochschulen durch das Land ab und stellt sicher, dass die Hochschulen wieder eigenverantwortlich entscheiden können. Sie verhandeln mit dem Land partnerschaftlich über Ideen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft.

Änderungen sind im Wesentlichen für folgende Bereiche vorgesehen:

• Verhältnis Land – Hochschulen
Der verbindliche Landeshochschulentwicklungsplan wird entfallen. Künftig wird wieder die Abstimmung von strategischen Zielen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium ermöglicht. Die Rahmenvorgaben sowie die Möglichkeit des Ministeriums, Vorgaben für die Hochschulentwicklungsplanung zu erlassen, werden ersatzlos gestrichen. Wir legen außerdem die Rechtsgrundlagen für ein Optionsmodell beim Hochschulbau, das es den Hochschulen ermöglicht, selbst Bauherren zu werden.

• Interne Hochschulorganisation
Die hochschulgesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung von Zivilklauseln in ihren Grundordnungen wird ersatzlos wegfallen. Die Aufgaben und Befugnisse der Hochschulorgane werden an einigen Stellen angepasst. So muss der Hochschulrat künftig dem Hochschulentwicklungsplan zustimmen und kann so wirksamer zur tragfähigen Weiterentwicklung der Hochschule beitragen.

• Studium und Lehre
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre werden fortentwickelt. Die großen Herausforderungen bleiben weiterhin die Verbesserung von Lehre und Studienerfolg, gerade mit Blick auf die zunehmende Vielfalt der Studierenden. Daher soll Funktionierendes gestärkt werden. Regelungen, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, werden gestrichen.

Das derzeitige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten wird abgeschafft. Die Lehrenden und Lernenden vor Ort sollen über diese Fragen in den Hochschulgremien, insbesondere im weiterhin obligatorischen Studienbeirat, gemeinschaftlich selbst entscheiden. Eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz soll dazu beitragen, neue Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs und zur Steigerung des Studienerfolgs zu erproben.

Es werden zudem neue gesetzliche Instrumente zur Reduzierung der Studienabbrecherquote eingeführt: Dazu gehört, dass sich die Hochschulen zukünftig ein Leitbild für Lehre geben und die Möglichkeit geschaffen wird, konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abzuschließen.

• Weitere Regelungen
Die Regelungen für „Tenure-Track“-Professuren wurden in eine klare gesetzliche Regelung überführt und neu gefasst. Auch das Hausberufungsverbot wird flexibler gestaltet und die nebenberufliche Anstellung von Professorinnen und Professoren erleichtert.

Informationen dazu unter www.mkw.nrw/hochschule/hochschulrecht/hochschulgesetz/

Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss kommt den betroffenen Kindern zu Gute

Das Land übernimmt künftig die Aufgabe der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unterhaltsvorschuss und deren Eintreibung. Dies regelt das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze“, das der Landtag verabschiedet hat.

Erstmalig werden 21 Millionen Euro für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt. Das Land übernimmt die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgriffen von den Kommunen. Wenn ein Vater unterhaltpflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kreise, kreisfreie Städte und die kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss geleistet. Im Gegenzug mussten sie bisher selbst das Geld bei den säumigen Vätern geltend machen. Das erledigt nun das Land – und sorgt damit für eine enorme Entlastung unserer Kommunen.

Die bundesgesetzlichen Änderungen beim Unterhaltsrecht haben zuletzt die Notwendigkeit verstärkt, das System effizienter und effektiver zu Gestalten. Die Aufgabe wird beim Landesamt für Finanzen zentralisiert, um eine möglichst einheitliche und effiziente Bearbeitung der Aufgabe beim Land sicherzustellen. So kann ein optimaler Unterhaltsrückgriff realisiert werden, was den finanziellen Interessen der betroffenen Kinder und der öffentlichen Hand dient. Zudem wird so eine einheitliche Umsetzung der Rechtsvorschriften ermöglicht.
149 Bewerbungen für den Schulversuch Talentschulen
Für den Schulversuch Talentschulen haben sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 7. Dezember landesweit 64 Schulträger mit 149 Schulen beworben. Die Zahl der Bewerbungen und der Zuspruch zeigen, dass das Konzept des Schulversuchs im ganzen Land und bei den Schulen auf großen Anklang gestoßen ist. Der Schulversuch Talentschulen eröffnet Schulen in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen neue Möglichkeiten, Herkunft und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dabei unterstützt sie das Land mit zusätzlichen Ressourcen sowie mit Impulsen für eine systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Erkenntnisse aus dem Schulversuch wollen wir in die Fläche bringen und Angebote für alle Schulen in ähnlicher Lage entwickeln. So kommen wir mit den Talentschulen unserem Ziel näher, soziale Nachteile in der Bildung zu über-winden und mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen.
Die Zahl der eingegangenen Bewerbungen verteilt sich folgendermaßen auf die Regierungsbezirke: Arnsberg 41, Detmold 11, Düsseldorf 40, Köln 25 und Münster 32. Bis Anfang Februar 2019 wird die unabhängige Auswahljury aus den 149 Bewerbungen die ersten 35 Talentschulen auswählen, die im Schuljahr 2019/20 starten. Zum Schuljahr 2020/21 gibt es eine zweite Bewerbungsrunde. Bis zu einer Gesamtzahl von 60 werden dann weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen.
Für die Bewerbungen als Talentschule hatten die Schulen Eckpunkte ihrer pädagogischen Konzepte eingereicht. Ergänzend haben die Schulträger ihre Entwicklungsziele für die Schule und den Stadtteil dargelegt. Zur Bewertung der Bewerbungen wird die Jury zudem Merkmale und Daten rund um die einzelne Schule heranziehen, um ein umfassendes Gesamturteil fällen zu können.
Mit dem Schulversuch Talentschulen erprobt die Landesregierung an insgesamt 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen, ob die Leistungen und Er-folge von Schülerinnen und Schülern durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen und 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Zudem können die Talentschulen auf ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von je 2.500 Euro zugreifen. Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Ministerien gründen Ermittlerteam gegen Terrorfinanzierung, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche
Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung haben die nordrhein-westfälischen Ministerien für Finanzen, für Inneres und für Justiz eine neue, bundesweit einzigartige Task Force zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität ins Leben gerufen.
Die ressortübergreifende Ermittlungsgruppe soll Erfahrungen und Instrumente aus dem Landeskriminalamt, den Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung bündeln, um insbesondere die Geldströme von Terroristen aufspüren zu können und trockenzulegen. Terroristen vernetzen sich international immer weiter. Hierauf kann das Land Nordrhein-Westfalen nun besser und gezielter reagieren, da Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Polizei und IT-Spezialisten in einem Team ohne bürokratische Hürden und ohne Kompetenzgerangel effizient zusammenarbeiten.
Die Finanzverwaltung hilft beispielsweise bei Ermittlungen in staatsschutzrelevanten Deliktfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz. Im für die Task Force neu errichteten Dezernat 16 des Landeskriminalamts beteiligt sich die Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen konkret an Ermittlungen in den Bereichen gewerbsmäßige Geldwäsche, Clankriminalität, organisierter Sozialleistungsmissbrauch und an Fällen, die im Zusammenhang mit „Problemimmobilien“ stehen. Darüber hinaus unterstützen die Fachleute aus der Finanzverwaltung Cybercrime-Fahndungsmaßnahmen und stoßen gemeinsame Auswertungen und Analysen der diversen Deliktfelder an. Für die Task Force stehen 58 Stellen zur Verfügung, die sukzessive besetzt werden.
Das Innenministerium entsendet 14 erfahrene Ermittler in die neu gegründete Task Force. Diese werden die kriminalpolizeiliche Expertise in das Ermittlerteam einbringen. Außerdem stellt das Ministerium die Büroräume für die Task Force im LKA zur Verfügung. Im Landeskriminalamt werden zwei besonders erfahrene Staatsanwälte als zentrale Koordinatoren angesiedelt. Landesweit werden darüber hinaus sieben Staatsanwälte bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung, der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen sowie den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen als Ansprechpartner benannt.
So ist eine Verzahnung der Arbeit der gemeinsamen Einheit mit den Staatsanwaltschaften vor Ort sichergestellt. Die Koordinatoren werden verfahrensunabhängige Fragestellungen zur Entwicklung von Strategien rechtlich bewerten und eine Schnittstelle der gemeinsamen Einheit zu den Staatsanwaltschaften bilden. Die Ansprechpartner werden als ständiger Kontakt für die Task Force und deren Fragen zur Verfügung stehen.

Investitionsprogramm von fast einer Milliarde Euro für Liegenschaften des Innenministeriums
Das Innenministerium wird bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2022 rund 906 Millionen Euro in die Liegenschaften des Geschäftsbereichs investieren. Damit soll der in den vergangenen Jahrzehnten entstandene massive Sanierungsstau von etwa 1,3 Milliarden Euro zu mehr als zwei Dritteln abgebaut werden. Das jetzt beschlossene „Investitionsprogramm 2022“ sieht unter anderem umfangreiche Sanierungen, Modernisierungen und Neuanmietungen vor. Der Großteil des Geldes, rund 680 Millionen Euro, kommt dabei der Polizei zugute. Davon sollen etwa marode Polizeiwachen modernisiert und dringend erforderliche Neubauten realisiert werden. Neben der Polizei profitieren vor allem die Bezirksregierungen, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) und die Fortbildungsakademie Herne von den zusätzlichen Finanzmitteln.