Die Landesthemen der Woche im neuen Jahr 2019 aus Sicht des Abgeordneten André Kuper

  • KIBIZ – Der neue Pakt für Kinder und Familien
  • Haushaltsabschluss 2018: Umfangreiche Vorsorge und zusätzliche Schuldentilgung
  • Belastungsausgleich durch G9 für die Kommunen
  • Unbürokratische Hilfe bietet wohnungslosen Menschen Schutz vor Kälte
  • Dunkelfeldstudie soll erstmalig in Nordrhein-Westfalen Gewalt gegen Mädchen, Frauen, Jungen und Männer erhellen
  • Entwurf zur Landesdüngeverordnung gebilligt

 

Pakt für Kinder und Familien

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 werden jährlich über 1,3 Milliarden Euro zusätzlich an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung investiert. Der Pakt für Kinder und Familien ist ein Meilenstein. Die Chancen für unsere Kinder werden verbessert und die Familien entlastet. Die zusätzlichen Mittel werden insbesondere zu einer Verbesserung der Qualität der Betreuung führen, weil vor Ort mehr Personal ermöglicht und der Personalschlüssel faktisch verbessert werden kann.

Familienminister Joachim Stamp hat sich zudem mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verständigt.

Kernstück der Einigung sind die Herstellung einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die Verbesserung der Qualität, Flexibilisierung der Betreuungszeiten und eine Platzausbau-Garantie. Für die Herstellung der dauerhaften und nachhaltigen Auskömmlichkeit werden ab dem Kindergartenjahr 2020/21 jährlich rund 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, dass weder Eltern noch Kindergartenträger zur Finanzierung der Auskömmlichkeit herangezogen werden sollen. Die Kosten in Höhe von rund 750 Millionen Euro tragen das Land und die kommunalen Jugendämter hälftig mit jeweils 375 Millionen Euro. Die pauschalierte Finanzierung wird zudem anhand der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten jedes Jahr automatisch erhöht. Damit bleibt auch in Zukunft ein verlässliches Finanzierungssystem sichergestellt. Daher wird es einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen – unterschieden nach Personal- und Sachkosten – geben, statt eine starre Dynamisierung, die am Ende nicht ausreicht.

Das Land gibt zudem eine Garantie, dass in dieser Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. In den nächsten Jahren werden jährlich mindestens 115 Millionen Euro in den investiven Ausbau (Ausbau, Umbau und Neubau sowie Ausstattungsverbesserungen) der Kindertagesbetreuung gegeben, um den Ausbau für U3- sowie Ü3-Betreuungsplätze erheblich zu forcieren.

Zur Verbesserung von Familie und Beruf soll künftig mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden – etwa verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Insgesamt werden dafür rund 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Zudem wurde auch entschieden, die Familien in Nordrhein-Westfalen spürbar zu entlasten und ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 müssen Familien für die letzten beiden Jahre vor der Einschulung keinen Beitrag mehr aufbringen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen werden vom Land durch den Einsatz von Bundesmitteln vollumfänglich ausgeglichen und der bestehende Konnexitätsausgleich für das bereits beitragsfreie letzte Kindergartenjahr entsprechend erhöht.

 

Haushaltsabschluss 2018: Umfangreiche Vorsorge und zusätzliche Schuldentilgung

Der Vollzug des Landeshaushaltes 2018 ist sehr erfolgreich verlaufen. Insgesamt ergibt sich für das vergangene Jahr voraussichtlich ein Gesamtüberschuss von rund 1,4 Milliarden Euro. Dieser wird genutzt, um heute weitere Handlungsspielräume für morgen zu schaffen. Die Hinterlassenschaft der ehemaligen WestLB werden für die gesamte Legislaturperiode abgedeckt, gleichzeitig wird der Schuldenabbau beschleunigt.

Rund 880 Millionen Euro fließen in das Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“. Damit steigt das Sondervermögen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro und ist damit in der Lage, die von den unabhängigen Beratern des Landes vorausgesagte Inanspruchnahme aus der Landesgarantie für die Risiken der alten WestLB bis einschließlich 2022 abzudecken. 217 Millionen Euro gehen zusätzlich in die allgemeine Rücklage des Landes.

Zugleich setzt die Landesregierung zusätzlich rund 300 Millionen Euro für den Schuldenabbau ein. Damit werden im Jahr 2018 insgesamt Schulden in Höhe von rund 451 Millionen Euro abgebaut.

 

Belastungsausgleich für G9

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für Lernmittel oder Schülerfahrkosten.

Das Schulministerium hat in einem eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten auf den Weg gebracht. Dieses Gutachten hat die investiven Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird. Der Zeitplan folgt dabei dem Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt.

Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleichs umfasst die dauerhaften Sachkosten für die kommunalen Schulträger zum Beispiel bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, Bereitstellung von Lernmitteln und für die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden den kommunalen Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.

Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer, die im Endausbau des neuen G9 insgesamt benötigt werden, trägt das Land als Arbeitgeber in voller Höhe.

Das „Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ (Belastungsausgleichgesetz G 9) ist nach dem bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) die zweite tragende Säule der bildungspolitischen Reform der Landesregierung. Nach der parlamentarischen Beratung soll das Belastungsausgleichgesetz G 9 zeitgleich mit dem G9-Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) am 1. August 2019 in Kraft treten.

 

Unbürokratische Hilfe bietet wohnungslosen Menschen Schutz vor Kälte

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in diesem Winter erstmalig 100.000 Euro für Kältehilfen für wohnungslose Menschen zur Verfügung gestellt. Die freien Träger der Wohnungslosenhilfe können damit beispielsweise Schlafsäcke, Isomatten oder Decken beschaffen und diese an Menschen verteilen, die auf der Straße leben.

Die Kommunen und Kreise sind verpflichtet, wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anzubieten. Viele Kommunen stellen im Winter zusätzliche Notschlafplätze zur Verfügung. Dabei werden sie intensiv von Trägern der freien Wohlfahrtspflege unterstützt. Dennoch darf nicht die Augen davor verschlossen werde, dass manche wohnungslose Menschen diese Angebote nicht annehmen.

Etwa 40 freie Träger der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes haben Mittel für Kältehilfen beantragt und in einem unbürokratischen Verfahren bewilligt bekommen. Ein Schwerpunkt liegt auf den Städten des Ruhrgebietes und der Rheinschiene, aber auch Träger aus dem Münsterland, Ostwestfalen-Lippe oder vom Niederrhein sind dabei.

 

Zum Hintergrund:

Zuständig für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind die Kommunen und Kreise. Nordrhein-Westfalen unterstützt diese als bislang einziges Bundesland bereits seit 1996 mit einem Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit. Dafür stehen jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. 2018 wurden erstmals zusätzliche Landesmittel in Höhe von 750.000 Euro für die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen und 100.000 Euro für Kältehilfen zur Verfügung gestellt.

 

Dunkelfeldstudie soll erstmalig in Nordrhein-Westfalen Gewalt gegen Mädchen, Frauen, Jungen und Männer erhellen

Erstmals wird Nordrhein-Westfalen eine Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Mädchen, Frauen, Jungen und Männer durchführen. Die repräsentative Befragung „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ soll Ergebnisse über Gewaltkriminalität – unabhängig vom Anzeigeverhalten der Opfer oder späteren Strafverfahren – liefern und das Sicherheitsempfinden in Nordrhein-Westfalen erfassen.

Unverändert ist es so, dass viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Und das Land NRW will nun aber wissen, warum. Ziel ist es, mit den gewonnenen Erkenntnissen die vorhandenen Angebote weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei wird das Land – bundesweit einmalig – auch Gewalt gegen Jungen und Männer zum Gegenstand einer Befragung machen.

 

Entwurf zur Landesdüngeverordnung gebilligt

Das Landeskabinett hat den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung gebilligt, die noch im Januar 2019 in Kraft treten wird.Die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung zeigt erste Wirkungen. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, um die teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren.

Die Landesdüngeverordnung legt in Ergänzung der im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen Düngeverordnung in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu gehören:

  • eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle,
  • eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist, sowie
  • die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gär-resten innerhalb von einer statt vier Stunden.

Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Die neuen Regelungen sind notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren. Diese stellen die Betriebe dennoch vor zusätzliche Herausforderungen. Gleichzeitig werden mit der Verordnung kleine Betriebe, die keine Flächen in belasteten Gebieten haben, entlastet.

Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts legt die Landesregierung den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasser und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten. Auch durch einen gewässerschonenden Zwischenfruchtanbau und den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, etwa durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, kann der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert und Mineraldünger eingespart werden. Zudem tragen eine geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und eine möglichst effiziente Fütterung dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.