Individual-Verfassungsbeschwerde ab 01. Januar beim Verfassungsgerichtshof NRW möglich

André Kuper hat mit dem Präsidium des Landtags Nordrhein-Westfalen den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster besucht. Bei dem Gedankenaustausch mit der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, sowie den gewählten Mitgliedern Dr. Andreas Heusch, Dr. Claudio Nedden-Boeger, Dr. Matthias Röhl und Prof. Dr. Joachim Wieland stand unter anderem die bevorstehende Einführung der Individualverfassungsbeschwerde im Mittelpunkt.

Nach einem Beschluss des Landtag im Juli dieses Jahres, kann ab 1. Januar 2019 jede Bürgerin und jeder Bürger den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner Rechte aus der Landesverfassung verletzt zu sein. André Kuper bedankte sich für den Gedankenaustausch und betonte, wie wichtig eine derartige Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger ist: „Der Landtag und der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind Verfassungsorgane, die in unserer gewaltenteilenden Demokratie selbstverständlich unabhängig sind. Sie haben aber immer wieder Berührungspunkte: Gesetze, die der Landtag beschließt, werden immer wieder zum Gegenstand von Verfahren vor den Richtern. Demokratie kann ohne Rechtsstaat nicht bestehen.“