Kuper: Druck der CDU und der Kommunen zeigt Wirkung – Landesregierung überdenkt Zuständigkeitsverlagerung des Geldwäschegesetzes auf die Kommunen

In der Debatte um den Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Nordrhein-Westfalen darf nicht Hort der Geldwäsche werden – Kommunen dürfen mit der Kontrolle des Geldwäschegesetzes nicht überfordert werden“ (Drs.16/2633) zeigte sich, dass die deutliche Kritik an den Plänen der rot-grünen Landesregierung, Kontroll- und Aufsichtspflichten nach dem Geldwäschegesetz im so genannten Nichtbankensektor auf die Städte und Gemeinden zu übertragen, Früchte trägt.

André Kuper hatte als kommunalpolitischer Sprecher bereits im März auf diese Pläne der Landesregierung aufmerksam gemacht und die Landesregierung zum Umdenken aufgefordert. Mit Datum vom 22.03. hatte Kuper zudem eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet (KA 994, Drs. 16/2461).

Die Landesregierung überdenkt jetzt ihren Verordnungsentwurf zur Zuständigkeitsverlagerung neu.

Die örtlichen Ordnungsbehörden sind nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion weder personell noch fachlich in der Lage, diese hochspeziellen und wichtigen Aufgaben zu übernehmen. Um organisierte Kriminalität und Geldwäsche zu bekämpfen, müssen Behörden die Kontrolle übernehmen, die dieser Aufgabe auch gewachsen sind. Die Landesregierung muss den Kampf gegen Geldwäsche ernst nehmen und die eigene Verantwortung im Land Nordrhein-Westfalen übernehmen. Es kann nicht angehen, dass die Landesregierung erst versucht, die Verantwortung dem Bund zuzuschieben und dann, als das nicht klappte, den Kommunen diese Aufgabe aufzubürden. Das Land ist für eine verantwortliche Umsetzung des Gesetzes und für den Kampf gegen Geldwäsche zuständig. In den weiteren Beratungen wird die CDU-Landtagsfraktion dafür Sorge tragen, dass aktiv Geldwäsche bekämpft wird und die Kommunen nicht vom Land, ohne finanziellen Ausgleich, überfordert werden.