Landesregierung bringt Nachtragshaushalt 2017 ein: Mehr Geld für Innere Sicherheit, Kitas und Krankenhäuser sowie notwendige Entlastung der Kommunen

Die Landesregierung hat den Nachtragshaushalt 2017 zur Beratung im Landtag vorgelegt. Mit dem Nachtragshaushalt wird mehr Geld für wichtige Zukunftsthemen wie Innere Sicherheit, Kitas, Kommunen und Krankenhäuser bereitgestellt.

Konkret stellt die Landesregierung unter anderem zusätzliche 1,5 Millionen Euro für mehr Polizisten zur Verfügung, investiert in 118 neue Stellen bei der Terrorbekämpfung, finanziert Investitionen im Bereich der Krankenhäuser pro Jahr mit 250 Millionen Euro mehr als geplant, an denen die Kommunen mit 100 Millionen Euro beteiligt sind, und schüttet 500 Millionen Euro an Kindertagesstätten-Träger aus.

Ein wesentlicher Baustein des Nachtragshaushalts ist es, rückwirkend zum 1. Januar 2017, die Kommunen bei der Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen zu entlasten. Mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hat der Bund zum 1. Juli 2017 die Lage von Alleinerziehenden deutlich verbessert. Die Landesregierung möchte im Zusammenhang mit der Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelung die Anteile an der Finanzierung des Unterhaltsvorschusses in Nordrhein-Westfalen zu Gunsten der Kommunen ändern und hat vor diesem Hintergrund Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.

Es konnte eine vorläufige Verständigung zu folgenden Aspekten erzielt werden:

Künftig tragen Land und Kommunen jeweils die Hälfte der Ausgaben, die der Bund nicht übernimmt – dadurch werden die Kommunen direkt entlastet, da die Kommunen bislang 80 Prozent der Unterhaltskosten zu leisten hatten und das Land lediglich 20 Prozent der Unterhaltskosten, die der Bund nicht übernimmt.

Auch will die Landesregierung die vorzeitige Darlehensrückzahlung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) rückgängig machen. Dadurch waren dem Landeshaushalt vom BLB 885 Millionen Euro zugeflossen.

Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2017= Mehrausgaben insgesamt 1.595 Mio. EUR

  • Erhöhung der Einstellungszahlen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter um 300 auf 2.300 sowie 30 zusätzliche Stellen zur Durchführung der Ausbildung +1,5 Mio. EUR
  • Maßnahmenpaket Polizeiausstattung +3 Mio. EUR
  • 118 zusätzliche Stellen zur Terrorbekämpfung (insbesondere beim Verfassungsschutz) +1,2 Mio. EUR
  • Finanzielle Abgeltung von seit Jahren aufgelaufenen Überstunden im Bereich der Polizei +10 Mio. EUR
  • Finanzielle Abgeltung von seit Jahren aufgelaufenen Überstunden im Bereich des Justizvollzugs +2 Mio. EUR
  • Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss +45,3 Mio. EUR
  • Beseitigung der unzureichenden Krankenhausinvestitionsförderung +150 Mio. EUR
  • Beseitigung der Unterfinanzierung der Träger von Kindertageseinrichtungen durch ein Trägerrettungsprogramm +500 Mio. EUR
  • Beseitigung der Unterfinanzierung der Weiter- und Familienbildung durch Aufhebung der 5-prozentigen Kürzung +6 Mio. EUR
  • Rückgängigmachung des Buchungstricks der vorgezogenen Darlehenstilgung BLB +885 Mio. EUR

Der Nachtragshaushalt wird in der kommenden Woche zur 1. Lesung ins Plenum des Landtags eingebracht und danach in den Fachausschüssen diskutiert. Der Nachtragshaushalt kann erst nach der 3. Lesung im Landtag inkrafttreten.