Die Themen der 37. Kalenderwoche 2018 aus persönlicher Sicht

  • Unterstützung für jüdische Gemeinden in Nordrhein-Westfalen –
  • Investitionen für kulturelle Infrastruktur –
  • Reform des Bau- und Liegenschaftsbetriebes –
  • Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen auf Erfolgskurs –
  • Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes –
  • Anpassungsbedarf bei Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge –
  • Kampf gegen Kinderarbeit: Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen –

 Unterstützung für jüdische Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen weitet die Unterstützung für die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus. In diesem Jahr werden erstmalig drei Millionen Euro zusätzlich für Modernisierungen und Neubauten jüdischer Einrichtungen bereitgestellt.

Mit der finanziellen Förderung wird der Verbundenheit, die Nordrhein-Westfalen zu den jüdischen Gemeinden unterhält Ausdruck verliehen. Jüdisches Leben ist mit neuen Gemeindezentren und Synagogen sichtbar in Nordrhein-Westfalen sichtbar vertreten.

Die Unterstützung des jüdischen Glaubens hat Tradition. 1992 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden ein Vertrag geschlossen, mit dem sich das Land verpflichtet, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Zu Jahresbeginn ist der nunmehr fünfte Änderungsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband Jüdischer Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen Gemeinde Köln sowie dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit stehen erstmals Mittel des Landes bereit, um jüdische Einrichtungen zu renovieren oder neu zu errichten. Das Bauprogramm umfasst in diesem Jahr eine Fördersumme von drei Millionen Euro, die dann jährlich bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages im Jahr 2028 um je 200.000 Euro bis zur Höchstfördersumme von fünf Millionen Euro anwächst.

Über die Gesamtdauer des Vertrages stehen den jüdischen Verbänden somit insgesamt 44 Millionen Euro zur Verfügung. Da die Verbände ihre 22 Gemeinden mit deren etwa 28.000 Mitgliedern am besten kennen, entscheiden diese selbst über die Mittelverwendung. Den Einsatz des Geldes müssen die Verbände dem Land mittels Testates eines Wirtschaftsprüfers nachweisen.

 

Investitionen für kulturelle Infrastruktur: Förderprogramm wird im Jahr 2018 einmalig aufgelegt

Mit 3,25 Millionen Euro unterstützt Nordrhein-Westfalen noch im Jahr 2018 Projekte zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur. Ziel des „Investitionsfonds zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur“ ist es, kurzfristig Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und neue Zielgruppen zu erschließen.

Die Förderung soll Kulturinstitutionen dabei unterstützen, sich für künftige Aufgaben zu rüsten und zukunftsfähig zu werden. Insbesondere die technischen und digitalen Ausstattungen der Einrichtung müssen dafür auf den neuesten Stand gebracht werden. Erstausstattungen, Erneuerungen und Erweiterung dieser wichtigen Infrastrukturen konnten aufgrund fehlender Mittel in allen Kunstsparten in den vergangenen Jahren oft nicht geleistet werden.

Für das Förderprogramm bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen kommunalen Kulturinstitutionen sowie nicht gewerbliche freie Kulturinstitutionen, -träger und -vereine, die ihre Projekte noch in diesem Jahr durchführen wollen.

Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 15. Oktober 2018. Die Projektauswahl erfolgt danach zeitnah durch ein Fachgremium. Die Fördergrundsätze finden Sie unter: http://url.nrw/ZEdb

 

Reform des Bau- und Liegenschaftsbetriebes

Das Landeskabinett hat eine Reform des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes (BLB Nordrhein-Westfalen) beschlossen. Eckpfeiler des neuen Konzepts sind die Festlegung von Standards für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die sämtliche Bauvorhaben durchlaufen müssen, feste Baubudgets für die Ministerien, eine effiziente Steuerung des Gesamtportfolios im BLB Nordrhein-Westfalen und die Bereitstellung zusätzlicher Landesgelder, um den Sanierungsstau in Nordrhein-Westfalen weiter abbauen zu können. Bis zum Jahr 2022 sollen zu diesem Zweck eine Milliarde Euro mehr für Bauprojekte bereitstehen als ursprünglich in dieser Legislaturperiode geplant.

In den Jahren 2018 bis 2022 stellt das Land Nordrhein-Westfalen mit den neuen Baubudgets insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro für neue Baumaßnahmen in Universitäten, Polizeidienststellen oder Finanzämtern zur Verfügung. Das sind rund 1,3 Milliarden Euro mehr als in den Jahren 2013 bis 2017 bereitgestellt wurden.

Die Mittel bekommen die einzelnen Ministerien in Form von fest definierten, für die gesamte Legislaturperiode geltenden Baubudgets. Die bisherige Bau- und Mietliste wird abgeschafft. Diese Liste wurde in der Vergangenheit einmal pro Jahr festgelegt, sodass es an Planbarkeit fehlte. Manche wichtige Bauprojekte konnten zum Teil gar nicht, zum Teil zu spät berücksichtigt werden, wenn sie zufällig nicht in die Steuerungsabläufe passten.

In den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, deren Rahmenanforderungen vom Ministerium der Finanzen vorgegeben werden und die von nun an für alle Bauvorhaben der Landesregierung gelten, müssen die Planer beispielsweise klar die Risiken eines Projekts benennen, den Ressourcenverbrauch ausweisen und verschiedene Umsetzungsvarianten prüfen. Kostensteigerungen, in der Vergangenheit vom Landesrechnungshof mehrfach kritisiert, sollen damit verhindert werden.

Hintergrund zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW)

Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Als einer der größten Immobilienunternehmer Europas verwaltet der Landesbetrieb rund 4.300 Gebäude, eine Mietfläche von etwa 10,4 Millionen Quadratmetern und erzielt jährliche Mieterlöse von rund 1,3 Milliarden Euro. 2.200 Beschäftigte in sieben Niederlassungen arbeiten für den BLB NRW.

 

Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen auf Erfolgskurs – Bereits 250 Kommunen geben das Dankeschön an engagierte Bürger

Die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen ist weiterhin eine Erfolgsgeschichte. Mit Recklinghausen geben jetzt bereits 250 Städte und Gemeinden (darunter neun Kreise) im Land dieses „Dankeschön“ an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger. Dies sollte Ansporn für die verbleibenden 146 Städten und Gemeinden im Land sein, auch die Ehrenamtskarte einzuführen.

Mit der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen sollen besondere Leistungen der Ehrenamtlichen gewürdigt und wertgeschätzt werden. Sie ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für alle, die sich mit großem Engagement ehrenamtlich für ihre Mitmenschen und das Gemeinwohl einsetzen.

Mit dem Gemeinschaftsprojekt Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen sagen das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen und Kreise seit 2008 Danke an Ehrenamtliche: Die Ehrenamtskarte zeichnet Bürgerinnen und Bürger aus, die sich in besonderem zeitlichem Umfang – fünf Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr – ohne pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagieren.

Über 43.000 besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger sind landesweit zwischenzeitlich mit dieser Karte ausgezeichnet worden. Die Inhaberinnen und Inhaber dieser Ehrenamtskarten erhalten damit nicht nur ein Dankeschön für ihren großen Einsatz für die Gesellschaft. Sie können zudem auch über 4.000 Vergünstigungen und Sonderaktionen landesweit in öffentlichen und privaten Einrichtungen (z.B. Museen, Schwimmbäder, Theater) und bei Unternehmen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen unter: www.ehrensache.nrw.de

 

Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes

Das Kabinett hat den aktuellen Entwurf des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren im Landtag freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorangegangen sind dem Entwurf die Verbändeanhörung und zwei Dialogveranstaltungen. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet.

Beispiele für Änderungen gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz sind folgende:

  • die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes
  • die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis
  • Erleichterung bei der Prädatorenbejagung
  • Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter
  • ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023
  • Stärkung der Jagdausbildung, indem der Fragenkatalog der Jägerprüfung weiter ausgeweitet wird. Dadurch können zusätzliche Fragen wie etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.

Hintergrund:

Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume. Mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen können Jägerinnen und Jäger die lokale Artenvielfalt fördern und unterstützen so wichtige Funktionen in Ökosystemen. Ferner vermitteln sie durch Jugendarbeit Wissen über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten, die nicht nur das jagdbare Wild betreffen.

 

Anpassungsbedarf bei Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hat Bescheide des Landes aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit denen anerkannte Schutzberechtigte verpflichtet worden waren, ihren bisherigen Wohnsitz beizubehalten. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des §12a Aufenthaltsgesetz hat das OVG Münster indes bestätigt.

Die jetzige Entscheidung des OVG NRW betrifft einen Teilaspekt, ohne die Regelung insgesamt in Frage zu stellen. Nach der gründlichen Auswertung der schriftlichen Begründung des Urteiles, wird geprüft, welche Anpassungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen folgen müssen. Bis dahin können übergangsweise Einzelfallprüfungen unter Zugrundelegung der Entscheidungen des OVG Münster erfolgen.

 

Kampf gegen Kinderarbeit: Landesregierung beschließt Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

Künftig dürfen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam in Nordrhein-Westfalen nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Das Landes-Kabinett hat einem entsprechenden Runderlass von Minister Karl-Josef Laumann und Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner zur Zertifizierung zugestimmt.

Damit wird den Empfehlungen einer wissenschaftlichen Studie die im Nachgang zur Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes aus dem Jahr 2014 erstellt wurde, gefolgt. Zugleich macht der Erlass klar: Friedhofsträger dürfen, sobald die Zertifizierungsstellen anerkannt sind und die Lieferbetriebe überprüft haben, die Aufstellung von Grabmälern und Grabeinfassungen aus Naturstein, die aus den genannten Ländern stammen, nur noch dann zulassen, wenn diese über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

Zum Hintergrund des Erlasses
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am 17. Juni 1999 das „Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ beschlossen. 2014 wurde mit der Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes festgelegt, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein aus den Staaten, in denen bei der Herstellung gegen dieses ILO-Übereinkommen verstoßen wird, nur mit einem Zertifikat aufgestellt werden dürfen. Dieses Zertifikat muss bestätigen, das die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgt ist.

Um den Friedhofsträgern (Gemeinden und Religionsgemeinschaften) eine wirksame und rechtssichere Umsetzung dieser Rechtsvorschrift zu ermöglichen, hat sich die seinerzeitige Landesregierung bereit erklärt, eine Liste mit denjenigen Ländern aufzustellen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei der Herstellung von Naturstein gegen das ILO-Übereinkommen Nr. 182 verstoßen. Denn: Die verantwortlichen Friedhofsträger können die Herstellungsprozesse im Einzelfall nur schwer nachvollziehen. Die bereits erwähnte wissenschaftliche Studie des Universitätsprofessors Walter Eberlei, der schließlich mit einem zusammenfassenden Gutachten beauftragt worden ist, hat daraufhin empfohlen, eine Zertifizierungspflicht für Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam einzuführen. Mit dem beschlossenen Runderlass werden dafür nun die Voraussetzungen geschaffen.