Rauchmelderpflicht in NRW für Neubauten ab April 2013 und für Bestandsbauten ab Ende 2016

 

Der Düsseldorfer Landtag hat die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 01. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.
Das Gesetz sieht vor, dass der Haus– oder Wohnungseigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batterie-wechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.
Die CDU-Landtagsfraktion hätte sich allerdings weitergehend die Möglichkeit gewünscht, dass der Vermieter auch die Wartung übernehmen kann. Es gibt zahlreiche Menschen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Wartung selbst durchzuführen. Diese sind nunmehr gezwungen, Geld für eine professionelle Wartung auszugeben.