Themen der 41. Kalenderwoche aus persönlicher Sicht

  • Nordrhein-Westfalen bereitet Hilfen für von Dürre betroffene Betriebe vor-
  • Bedenken der Experten werden ernst genommen – Korrekturen am Polizeigesetz –
  • NRW will Tele-Notärzte überall im Land –
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessern –
  • Stärkung der Fluggastrechte per App –
  • Durchschnittsnoten des Zentralabiturs bleiben konstant –
  • Ballistische Schutzhelme für die nordrhein-westfälische Polizei –

 

 Bedenken der Experten werden ernst genommen – Korrekturen am Polizeigesetz

Die Fraktionen von FDP und CDU haben einen Änderungsantrag zum Polizeigesetz vorgelegt. Die Ermittlungsbehörden erhalten die Instrumente, die sie im 21. Jahrhundert im Kampf gegen Terror und Kriminalität benötigen, zugleich tragen die Änderungen der Kritik der Sachverständigen Rechnung und steigern die Rechtssicherheit des Gesetzes. In der Anhörung gab es grundsätzliche Zustimmung und Unterstützung für den Gesetzentwurf, in einigen Punkten hat sich allerdings gezeigt, dass er noch verbessert werden sollte.

Nach intensiver Prüfung der Einwände und Verbesserungsvorschläge sind folgende Korrekturen an dem Entwurf des Sicherheitspakets I vorgenommen worden:

  • Auf den Begriff der „drohenden Gefahr wird verzichtet. Stattdessen wird mit der terroristischen Straftat eine neue Kategorie aufgenommen. Diese erlaubt es der Polizei präventiv auf eine konkrete Gefährdungslage zu reagieren. Mit der Ergänzung durch einen Katalog terroristischer Straftaten erfolgt zudem eine verbindliche Beschreibung der Kategorie.
  • Die geplanten Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), der Quellen-TKÜ sowie die Anordnung des Tragens elektronischer Fußfesseln werden konkretisiert.
  • Hinsichtlich des Aufenthalts- und Kontaktverbotes wird der Anwendungsrahmen ebenfalls durch die Bezugnahme auf die neue Kategorie der terroristischen Straftat ausgeführt.
  • Bei der Strategischen Fahndung wird die Inaugenscheinnahme von Fahrzeugen und Sachen klargestellt.
  • Der Richtervorbehalt für die Dauer von Freiheitsentziehungen wird hervorgehoben.
  • Geändert wird die Dauer des Unterbindungsgewahrsams. Personen, von denen die Polizei annimmt, dass sie eine schwere terroristische Straftat begehen wollen, sollten ursprünglich einen Monat in Gewahrsam genommen werden können. Jetzt sind zwei Wochen mit einer möglichen einmaligen Verlängerung von zwei Wochen geplant. Ein Richter muss jeweils zustimmen.
  • Wenn es nicht um Terrorismus geht, können potenziell gefährliche Personen bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Das gilt auch für diejenigen, die sich weigern, ihre Identität feststellen zu lassen. Die Grünen halten diese Frist für verfassungswidrig.
  • Zulässig soll Videobeobachtung nur dann sein, wenn ein Polizist das Geschehen beobachtet. Er müsse in der Lage sein, Polizeikräfte schnell an den Tatort zu schicken.
  • Das Gesetz erlaubt es der Polizei, verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp mitzulesen. Dafür muss ein Späh-Programm auf dem Gerät des Verdächtigen installiert werden – der so genannte Staatstrojaner. Im Gesetz wird nun verankert, dass ein solches Programm nur dann eingesetzt werden darf, wenn es die strengen Anforderungen des Bundeskriminalamtes erfüllt.

Anders als es in der öffentlichen Debatte dargestellt wurde, droht mit der Verabschiedung des Sicherheitspakets I kein Überwachungsstaat. Mit den jetzt vorgelegten Änderungen wird erneut unterstrichen, dass nicht die Wahl zwischen Freiheit oder Sicherheit getroffen werden muss. Das Motto in Nordrhein-Westfalen lautet vielmehr: Freiheit – mit (Rechts-)Sicherheit.

 

NRW will Tele-Notärzte überall im Land

In Nordrhein-Westfalen wird der flächendeckende Einsatz von Tele-Notärzten vorbereitet. Das sind Notärzte, die nicht mehr persönlich zu Notfällen ausrücken, sondern per Video in die Rettungswagen am Einsatzort geschaltet werden. Bis zum Jahr 2022 soll dies in der Regel in Nordrhein-Westfalen flächendeckend erreicht werden.

In der Region Aachen, wo der Tele-Notarzt erprobt wurde und bereits seit einigen Jahren im Einsatz ist, hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Angebot ist ergänzend: Es soll nicht den physisch anwesenden Rettungsarzt ersetzen.

In NRW wird weiterhin das sog. „Rendezvoussystem“ gelten: Zu medizinischen Notfällen rückt ein Rettungswagen (meist der Feuerwehr) aus, der nicht mit Ärzten besetzt ist, aber mit notfallmedizinisch ausgebildetem Personal. Bei schweren Fällen stößt ein Notarzt hinzu. Über dessen Einsatz entscheidet in der Regel die Leitstelle. An dieser Praxis werde festgehalten.

  

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessern

Der Landtag NRW hat eine Initiative der Fraktionen von FDP und CDU zur Verbesserung der Berufsanerkennungsverfahren auf dem Weg gebracht. Die Feststellung der beruflichen Qualifikation durch die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland ist eine entscheidende Frage für die Integration in den Arbeitsmarkt. Menschen, die zu uns kommen, sollen auch in ihrem gelernten Beruf arbeiten können. Es geht bei der Berufsanerkennung aber nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern zum Beispiel auch um Grenzgänger, die mit einem niederländischen Abschluss in Nordrhein-Westfalen arbeiten möchten.

Die im Ausland erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Menschen müssen auch in Deutschland anerkannt werden. Ausländische Qualifikationen dürfen keine Berufsabschlüsse zweiter Klasse sein. Deshalb sollen künftig einerseits möglichst schnelle und unbürokratische Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erreicht werden. Andererseits muss auch sichergestellt werden, dass fachliche Standards und die hohe Ausbildungsqualität der deutschen Berufsbilder gewahrt bleiben.

Ziel ist eine einheitlichere Bearbeitungspraxis. Dazu werden die Behördenstruktur der zuständigen Stellen überprüft und mit Hilfe standardisierter Module die Nachqualifizierung unterstützt, wenn Berufsqualifikationen noch nicht vollständig anerkannt werden konnten. Auch sollen Verfahren zur besseren Berücksichtigung informell erworbener Kompetenzen entwickelt werden, um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragsteller umfassend zu ermitteln.

 

Stärkung der Fluggastrechte per App

Im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde die Stärkung von Fluggastrechten beschlossen. Wenn der Flieger zu spät abhebt oder der Flug ausfällt, dann ist die Urlaubsstimmung dahin oder der Geschäftstermin gelaufen. Es gibt in diesem Fall fast immer berechtigte Ansprüche – sie durchzusetzen ist allerdings schwierig.

Daher sollen die Fluggastrechte weiter gestärkt werden. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale geht es darum eine App zur Information für die Verbraucher zu entwickeln. Über diese soll es kostenlos und unkompliziert möglich sein, bestehende Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften zu prüfen.

Hintergrund:

Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, sind hochfrequentiert. Allein in den Sommerferien flogen vom Flughafen Düsseldorf etwa 3,9 Millionen Fluggäste ab. Köln-Bonn verzeichnete mit rund 2,1 Millionen einen Rekord und auch Dortmund hatte 331.000 Fluggäste. Zeitgleich nehmen die Verspätungen und Ausfälle drastisch zu. Allein im Juli 2018 gab es deutschlandweit fast 3.200 Flugausfälle. Im ersten Halbjahr 2018 haben sich die Problemflüge gegenüber dem gleichen Zeitraum 2017 verdoppelt.

Durchschnittsnoten des Zentralabiturs bleiben konstant

Die Schülerinnen und Schüler des diesjährigen Abiturjahrgangs in Nordrhein-Westfalen haben mit einer Durchschnittsnote von 2,44 (Gymnasien und Gesamtschulen) die Prüfungen des Zentralabiturs abgelegt. Damit bleiben die Durchschnittsnoten auch 2018 wie in den vergangenen Jahren konstant.

Insgesamt haben an den diesjährigen schriftlichen Abiturprüfungen rund 75.800 Schülerinnen und Schüler an 622 Gymnasien und 208 Gesamtschulen teilgenommen. In den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik kamen nach der erstmaligen Verwendung im letzten Jahr zum zweiten Mal Aufgaben aus dem gemeinsamen Abituraufgabenpool der Länder zum Einsatz. Auch in diesem Jahr zeigt sich, dass die Maßnahmen der Kultusministerkonferenz für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern den konstant guten Schülerleistungen in Nordrhein-Westfalen keinen Abbruch tun.

An Beruflichen Gymnasien (226) und Weiterbildungskollegs (35) haben in diesem Jahr insgesamt rund 10.800 Schülerinnen und Schüler ihr Abitur abgelegt. Die Ergebnisse an Gymnasien und Gesamtschulen (noch nicht statistisch bereinigt):

Gymnasium Gesamtschule Gesamt
2018 2017 2016 2018 2017 2016 2018 2017 2016
Durchschnittsnote 2,39 2,40 2,41 2,65 2,65 2,65 2,44 2,44 2,45
nicht bestanden in % 3,66 3,33 2,83 6,84 8,06 6,44 4,27 4,23 3,51
Bestnotenquote (1,0) in % 2,3 2,2 2,1 0,5 0,4 0,5 1,9 1,9 1,8

 

 

5.000 ballistische Schutzhelme für die nordrhein-westfälische Polizei

In dieser Woche wurden die ersten von insgesamt 5.000 neuen ballistischen Schutzhelmen an die nordrhein-westfälische Polizei ausgegeben. Damit investiert Nordrhein-Westfalen nicht nur in das Personal der Polizei, sondern auch in deren Ausrüstung. Der Schutz der Polizisten hat höchste Priorität. Der ballistische Helm ist ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit im täglichen Dienst.

Die Spezialhelme schützen die Polizisten vor allem im Frontbereich vor Beschuss aus Schnellfeuergewehren, Messerstichen, Flammen und Säure. Bis Ende des Jahres sollen alle Streifenwagen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit den ballistischen Schutzhelmen ausgestattet sein. Dafür sind rund 18 Millionen Euro eingeplant.

Bei der neuen Schutzausrüstung handelt es sich um einen 3,32 Kilogramm schweren Titan-Aramid-Helm mit Splitterschutzvisier, der sich in zahlreichen Trainings- und Labortests bewährt hat. Bisher gab es vergleichbare Schutzhelme lediglich bei den Spezialeinheiten. Doch auch im täglichen Dienst kann es jederzeit zu gefährlichen Situationen kommen, die ein Maximum an Schutz erfordern.

Nordrhein-Westfalen bereitet Hilfen für von Dürre betroffene Betriebe vor

Mit einem Hilfsprogramm werden Bund und Länder landwirtschaftliche Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund der außergewöhnlich lang anhaltenden Trockenheit im Sommer in ihrer Existenz gefährdet sind. Diese Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet. Das Kabinett hat dieser Verwaltungsvereinbarung zugestimmt.

Neben den Ad-hoc-Maßnahmen, die bereits im Sommer umgesetzt wurden, wird es mit der Verwaltungsvereinbarung nun auch finanzielle Hilfen für Betriebe geben, die in Notlage geraten sind. Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig sein. Anträge werden voraussichtlich ab Ende Oktober bis Ende November 2018 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden können. Aufbauend auf den Kabinettsbeschluss befindet sich derzeit der Erlass einer Förderrichtlinie des Landes in der Ressortabstimmung. Betroffene Landwirte, die einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen wollen, können sich ab sofort bei den Kreisstellen registrieren lassen. Sie bekommen dann die Antragsunterlagen zugeschickt, sobald diese vorliegen.

Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Als Kriterien für die Bedürftigkeit gelten neben dem Naturalertrags-rückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern beziehungsweise 90.000 Euro bei Ledigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Bei der Betrachtung der Existenzgefährdung werden auch außerlandwirtschaftliches Einkommen und Privatvermögen berücksichtigt.

Bereits im Sommer hat das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristige Maßnahmen ergriffen, um den von der Dürre betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zu helfen. So hat das Land die Nutzung von als ökologische Vorrangflächen deklarierte Brachen für Futterzwecke landesweit zugelassen, um der dürrebedingten Verknappung von Viehfutter entgegenzuwirken. Des Weiteren wurde zur Unterstützung der Öko-Betriebe eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung zur Verwendung von nicht-ökologischem Futter verfasst. Das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen hat zudem die Finanzämter gebeten, bei Stundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen Ermessens- und Beurteilungsspielräume zu Gunsten von Betroffenen zu nutzen. Auch sind als ökologische Vorrangflächen angemeldete Zwischenfruchtflächen ausnahmsweise zur Futterwerbung freigegeben.