Themen der Woche (46.KW)

Rückkehr der Gymnasien zum Abitur nach neun Jahren
• FAQs zur Rückkehr zu G9:
• Landtag beschließt Kitaträger-Rettungsprogramm
• Handwerk bei seinem Weg im digitalen Zeitalter unterstützen
• Prävention stärken, Folgen von Kinderarmut vermeiden: Land stärkt kommunale Präventionsketten

Rückkehr der Gymnasien zum Abitur nach neun Jahren
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine Rückkehr der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen zum Abitur nach neun Jahren. Das Schulministerium wird den Referentenentwurf nun in die Verbändebeteiligung geben.

Die Rückkehr zu G9 ist eines der wichtigsten landespolitischen Vorhaben. Die neue Landesregierung aus CDU und FDP hat die Probleme erkannt, benannt und rasch gehandelt. Mit der Rückkehr zu G9 soll ein jahrelanger Streit beendet und dafür gesorgt werden dass, sich die Gymnasien – wie alle anderen Schulformen auch – wieder auf ihr Kerngeschäft, den Unterricht, konzentrieren können. Das ist die wichtigste Voraussetzung für beste Bildung.

Da die Unzufriedenheit mit G8 genauso groß war wie der Wunsch nach einer Rückkehr zu G9, ist es deshalb besonders wichtig, dass die Umstellung umfassend und verlässlich im Dialog mit den Beteiligten vorbereitet wird. Das braucht Zeit, bringt aber auch die nötige breite Akzeptanz

Der Referentenentwurf für ein Schulrechtsänderungsgesetz sieht Folgendes vor
• Die Umstellung auf G9 erfolgt zum Schuljahr 2019/20 mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs, die als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit bilden.

• Gymnasien können aber auch einmalig die Entscheidung treffen, bei G8 zu bleiben. Erforderlich soll dafür ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit plus einer Stimme sein. In der Schulkonferenz sind Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern (ab Klasse 7) vertreten.

• Nach derzeitigem Stand sind für die Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums wie an den anderen Schulformen auch insgesamt 188 Wochenstunden vorgesehen. Davon sind acht Stunden nicht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. G9 wird zukünftig mit 180 verbindlichen Stunden auch als Halbtagsangebot möglich sein – so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Unabhängig davon können Gymnasien aber auch weiterhin als Ganztagsschulen geführt werden.

• Die Rückkehr zu G9 wird zusätzlichen Schulraum erforderlich machen. Dabei wird das Land als ein fairer Partner der Kommunen auftreten. Über die Höhe der auszugleichenden Kosten für die kommunalen Schulträger wird das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausführliche Gespräche führen und dazu ein Gutachten erstellen lassen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung bei allen konnexitätsrelevanten Fragen.

• Die Rückkehr zu G9 erfordert auch eine Reihe von untergesetzlichen Regelungen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften müssen angepasst werden. Die Lehrplankommissionen für das neunjährige Gymnasium werden Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen, sodass die Lehrpläne rechtzeitig zum 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden können. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, das Fach „Politik/Wirtschaft“ vom Stundenumfang her sowie durch geänderte curriculare Vorgaben aufzuwerten, sodass auch Kenntnisse der Wirtschaftsordnung und Aspekte der Verbraucherbildung stärker als bisher vermittelt werden.

Nach Abschluss der Verbändebeteiligung bis Weihnachten soll der Gesetzentwurf Anfang 2018 dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause 2018, sodass für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

 

FAQs zur Rückkehr zu G9:
Wann kehren die Gymnasien zu G9 zurück?
Die Umstellung beginnt am 1. August 2019 mit dem Schuljahr 2019/2020. Betroffen sind alle Kinder, die dann in der fünften und sechsten Klasse sind – also die heutigen Dritt- und Viertklässler. Die Viertklässler werden im Schuljahr 2018/2019 erstmal nach den Lehrplänen von G8 unterrichtet, bevor sie ein Jahr später als erster Jahrgang zu G9 wechseln. Alle älteren Kinder, die jetzt bereits auf einem Gymnasium sind, müssen das Abitur nach acht Jahren machen.
Bleibt G8 weiter möglich?
Ja, die Landesregierung hat den Gymnasien ausdrücklich Wahlfreiheit eingeräumt. Das heißt: Alle Gymnasien werden automatisch G9-Schulen, es sei denn sie entscheiden sich aktiv dagegen. Allerdings sind die Hürden dafür hoch.
Wenn eine Schule bei G8 bleiben will, muss die Schulkonferenz einen entsprechenden Beschluss fassen. Dieser Beschluss benötigt eine Mehrheit von Zweidritteln plus einer Stimme. Schulkonferenzen sind zu gleichen Teilen mit Lehrern, Schülern und Eltern besetzt. Keiner der drei Blöcke kann also überstimmt werden.

Haben die Schulträger ein Veto-Recht?
Ja. Sie können einer Schule, die bei G8 bleiben will, das untersagen. Allerdings muss es dafür zwingende Gründe geben. Das Gesetz schreibt eine Bedürfnisprüfung vor. Wenn beispielsweise die Entscheidung für G8 den Bestand einer Schule gefährden würde kann die Kommune einschreiten.
Bis wann müssen sich Schulen für G8 entscheiden?
Die Entscheidung muss spätestens zum 31. Januar 2019 gefallen sein.
Können Schulen die Entscheidung später rückgängig machen?
Das ist möglich. Allerdings entscheidet dann nicht mehr die Schulkonferenz, sondern der Schulträger. Auch in diesem Fall muss er eine Bedürfnisprüfung durchführen.

Wie ändern sich die Lehrpläne?
Die Lehrplankommission soll Anfang 2018 die Arbeit aufnehmen. Dabei wird ein Fach Wirtschaft das Digitale eine größere Rolle spielen.
Wie viele Wochenstunden sind vorgesehen?
In der Sekundarstufe I sollen 188 Wochenstunden unterrichtet werden. Davon sind acht nicht verbindlich und können zum Beispiel für Förderunterricht genutzt werden. Im Durchschnitt ergibt das für die Sekundarstufe I rund 30 Stunden Unterricht pro Woche.
Gibt es künftig noch Nachmittagsunterricht?
Die Wochenstundenzahl ist so berechnet, dass ein Halbtagsunterricht bis zum Mittag möglich ist. Es wäre dann in der Regel nach der sechsten Stunde Schluss. Die Schulen können selbst entscheiden, wie sie die Unterrichtsstunden verteilen. G8 hingegen ist ohne Nachmittagsunterricht nicht möglich.

In welchem Schuljahr kommt die zweite Fremdsprache?
Dieser Punkt ist noch nicht geklärt. Derzeit kommt die zweite Fremdsprache in der sechsten Klasse hinzu. Die meisten Experten und Verbände tendieren dazu, die zweite Fremdsprache wie früher erst ab Klasse sieben unterrichten zu lassen. In den anderen weiterführenden Schulen beginnt die zweite Fremdsprache bereits in der sechsten Klasse.

Wie viele neue Lehrer sind nötig?
Insgesamt seien im Endausbau – wenn alle Jahrgangsstufen umgestellt sind – 2.300 zusätzliche Lehrer nötig sind.

Wer kommt für die Kosten auf?
Lehrer muss ohnehin das Land bezahlen. Allerdings entstehen auch Kosten, weil mehr Räume gebraucht werden. Diese Kosten müssen die Kommunen tragen. Die Landesregierung will jedoch für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Sie erkennt an, dass bei der Umstellung auf G9 das Konnexitätsprinzip greift. Im Klartext: Wenn das Land G9 will, darf es die Kosten dafür nicht den Kommunen aufladen.

Landtag beschließt Kitaträger-Rettungsprogramm
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Mit dem Kitaträger-Rettungsprogramm mildert das Land die Not der strukturell unterfinanzierten Kindertageseinrichtungen schnell und unbürokratisch ab. Bei vielen Einrichtungen haben sich über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt haben. Mit der 500-Millionen-Euro Soforthilfe wird dafür gesorgt, dass keine Kita schließen muss.
Das Land stellt allen Einrichtungen sowohl in freier wie in kommunaler Trägerschaft insgesamt Mittel in Höhe einer halben Milliarde Euro zur Verfügung. Alle Träger werden mit einem Einmalbetrag entlastet, der flexibel und einrichtungsübergreifend eingesetzt werden kann.
Das Kitaträger-Rettungsprogramm ist die erste Maßnahme der CDU-geführten Landesregierung, um die finanzielle Not der Träger zu beseitigen und die Unter-finanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu beenden. In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen und das Kinderbildungsgesetz in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren im Land reformieren. In einem dritten Schritt wird die Qualität verbessert, danach werden die Öffnungszeiten flexibilisiert. Ziel ist es, die frühkindliche Bildung zu stärken und weiterzuentwickeln, dazu werden die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege strukturell verbessert.

Handwerk bei seinem Weg im digitalen Zeitalter unterstützen
Nur wer Zukunftschancen schafft, hat Zukunftschancen verdient. Das gilt vor allem für das nordrhein-westfälische Handwerk. Es muss im digitalen Zeitalter die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Wachstum vorfinden. Dazu wird die NRW-Koalition ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Das Handwerk wird bei der Fachkräftesicherung und Qualifizierung unterstützt, die Betriebe von Bürokratie entlastet und darüber hinaus bei der digitalen Transformation unterstützt. Weiterhin ist es notwendig, die Handwerksinitiative NRW weiterzuentwickeln sowie den Technologietransfer auszubauen.
Dies alles kann auf der Basis der Erkenntnisse und Empfehlungen der Enquetekommission zur Zukunft von Handwerk und Mittelstand der vergangenen Wahlperiode im Dialog mit dem Handwerk geschehen. Zur Unterstützung dieser Vorhaben wird ein Runder Tisch, bestehend aus Landesregierung und Handwerksorganisationen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eingerichtet, der die Konkretisierung und Umsetzung der genannten Vorhaben stetig begleitet und dem Parlament und der Öffentlichkeit Bericht erstattet.

Prävention stärken, Folgen von Kinderarmut vermeiden: Land stärkt kommunale Präventionsketten
Die CDU-geführte Landesregierung möchte allen Kindern in Nordrhein-Westfalen beste Zukunftschancen bieten – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Dabei sollen kommunale Präventionsketten helfen, vorhandene Angebote aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung enger miteinander zu verknüpfen und zu verbessern. Dieser wird künftig eng mit Kommunen, Verbänden und Wissenschaft entwickelt.
Um den negativen Folgen von Kinderarmut entschieden und gemeinsam entgegenzutreten gibt es an unterschiedlichen Stellen viel Wissen und Erfahrungen, die wir nun in einem strukturierten Prozess zusammengeführt und ausgewertet werden sollen. Ziel dieses Prozesses ist die im Koalitionsvertrag angekündigte landesweite Stärkung von Prävention. Nötig ist mehr konkrete und wirkungsvolle Unterstützung für Familien in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat deswegen im Haushaltsentwurf 2018 eine Verdreifachung der Mittel zum Aufbau kommunaler Präventionsketten vorgesehen.