Themen dieser Woche (42. KW)

Die Themen dieser Woche im Kurzüberblick

  • Nominierungen für den GRÜNDERPREIS NRW 2017 – OWL stark vertreten
  • Neue Verordnung in Kraft: Ab sofort härtere Strafen bei Nichtbildung von Rettungsgassen. Neben dem Handy nun auch Tablets und Navigationsgeräte am Steuer verboten
  • Schulministerin setzt Koalitionsvertrag um und macht spätere Einschulung einfacher
  • Null-Toleranz gegen Rocker-Kriminalität
  • Jugendarbeit in NRW zukunftssicher aufstellen

 

Neue Verordnung in Kraft: Ab sofort härtere Strafen bei Nichtbildung von Rettungsgassen. Neben dem Handy nun auch Tablets und Navigationsgeräte am Steuer verboten

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, wird ab sofort härter bestraft. Auch wer während der Fahrt seine Route ins Navigationsgerät eintippt, kommt nicht mehr ungestraft davon. In dieser Woche ist eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte die neue Verordnung mit den Stimmen von Nordrhein-Westfalen Ende September auf den Weg gebracht.

Durch blockierte Rettungsgassen werden Gesundheit und Leben von Unfallopfern gefährdet, weil die Rettungskräfte wertvolle Minuten verlieren. Die Neuregelung soll bewirken, dass die Verkehrsteilnehmer wieder aufmerksamer und rücksichtsvoller unterwegs sind. Somit wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.

Wer bei stockendem Verkehr künftig keine Rettungsgasse bildet, dem droht ein hohes Bußgeld: statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro. Im schwersten Fall sind eine Strafe von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot möglich.

Wer ein technisches Gerät während der Fahrt bedient, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro, verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Bislang lag das Bußgeld bei 60 Euro. Geahndet wird künftig auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte als Handys, also etwa Laptops, Tablets, aber auch von Navigationsgeräten ohne Sprachsteuerung.

 

Schulministerin setzt Koalitionsvertrag um und macht spätere Einschulung einfacher

Wer sein Kind später einschulen lassen will, hat bislang mit hohen Hürden zu kämpfen. Eltern beklagen, dass sie zu wenig Mitsprache hätten. Vor Beginn der Grundschul-Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019 gibt es nun Änderungen, die eine spätere Einschulung vereinfachen.

In einem Erlass hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer „präzisierende Hinweise“ gemacht. So sollen künftig auch Stellungnahmen von Fachärzten und Therapeuten berücksichtigt werden, die von Eltern vorgelegt werden. Bislang galten nur Gutachten eines Amtsarztes.

In den Stellungnahmen müssen „erhebliche Anhaltspunkte“ genannt werden, warum das Kind aus gesundheitlichen Gründen später eingeschult werden sollte. Auch „präventive Gesichtspunkte“ können eine Rolle spielen – was also befürchtet werden muss, wenn das Kind zu früh in die Schule kommt.

Ziel muss es sein, dass der Schulstart gelingt und eine gute Entwicklung für möglichst alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird.

 

Null-Toleranz gegen Rocker-Kriminalität

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat den Rockerverein „Hells Angels MC Concrete City“ sowie die Teilorganisation „Clan 81 Germany“ verboten und aufgelöst. Zweck und Tätigkeit des Rockerklubs und seiner Unterstützer verstoßen gegen Strafgesetze, heißt es in der Begründung des Verbots.

Zweck und Tätigkeit des Rockerklubs und seiner Unterstützer verstoßen gegen Strafgesetze, heißt es in der Begründung des Verbots. Der Rechtsstaat nimmt nicht hin, dass Parallelgesellschaften wuchern, in denen seine Autorität und das Gewaltmonopol missachtet werden. Deshalb ist das Verbot des Erkrather Hells Angels Charters und seiner Unterstützerorganisation ein wichtiges Signal.

Über 700 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durchsuchten mehr als 50 Wohnungen und Geschäftsräume des Vereins und seiner Unterstützer in Erkrath, Wülfrath, Düsseldorf, Ratingen, Wuppertal, Köln, Leverkusen, Bergheim, Neuss, Pulheim, Kevelaer, Goch, Rösrath, Heiligenhaus, Krefeld und Warendorf.

Das Verbot der Hells Angels in Erkrath ist Bestandteil der konsequenten Null-Toleranz-Strategie der neuen Landesregierung gegen kriminelle Rockerbanden.

 

Jugendarbeit in NRW zukunftssicher aufstellen

Die Regierungskoalition will die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan ab dem kommenden Jahr erhöhen und dynamisch anwachsen lassen. Die zusätzlichen Investitionen sollen vor allem den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit im Sinne einer Absicherung der Strukturen zugutekommen. Daneben werden weiterhin gezielt Projekte gefördert, um wichtigen Zukunftsaufgaben begegnen zu können.

Einen grundsätzlichen Wandel innerhalb der Jugendarbeit brauche es gerade bei der Digitalisierung. Dabei könnten die Jugendverbände Motor für Veränderung sein. Eine weitere Zukunftsaufgabe ist eine gelingende Jugendarbeit im ländlichen Raum unter den Bedingungen des demographischen Wandels.

Ein wichtiges Element für das demokratische Engagement junger Erwachsener ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geplante Landes-Jugendparlament.

 

Nominierungen für den GRÜNDERPREIS NRW 2017 – OWL stark vertreten

Die Nominierten des GRÜNDERPREIS NRW 2017 stehen fest: Zehn engagierte Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer aus Nordrhein-Westfalen überzeugten mit ihren innovativen und erfolgreichen Geschäftsideen. Mit insgesamt 143 Bewerbungen erreichte die Zahl der Einsendungen in diesem Jahr einen neuen Höchststand und liegt damit 120 Prozent über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Die Gründerszene steht stellvertretend für die unternehmerische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Unsere Gründerinnen und Gründer verstehen es, ihre Unternehmen innovativ und zukunftsorientiert aufzustellen. Es ist uns wichtig, dieses Engagement zu würdigen.

Die Nominierten für den GRÜNDERPREIS NRW 2017 sind:

  • Antriebstechnik-Roth GmbH, Andreas Roth, Neunkirchen-Seelscheid
  • Ares GmbH, Erkan Doganay, Selm-Bork
  • Copago GmbH & Co.KG, Dominik Skora, Oberhausen
  • Green IT Das Systemhaus GmbH, Thomas Lesser, Dortmund
  • Greenergetic GmbH, Florian Meyer-Delpho, Bielefeld
  • IOX LAB UG, Robert Jänisch, Düsseldorf
  • Kersten Arealmaschinen GmbH, Bernd Boßmann, Rees
  • Kremer Stahltechnik GmbH&Co.KG, Ansgar Kremer, Metelen
  • Landhotel Kallbach und Kallbach´s Adventure Golf, Manuela Baier, Hürtgenwald-Simonskall
  • Tischlerei-Holste, Karl-Heinz Holste, Rheda-Wiedenbrück

Aus den zehn Nominierten ermittelt eine Fachjury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Lehrstuhlleiterin für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung der Bergischen Universität in Wuppertal, die drei Preisträger. Auswahlkriterien sind neben dem wirtschaftlichen Erfolg der Innovationsgehalt der Geschäftsidee. Auch die Unternehmensphilosophie ist ausschlaggebend. So fließen Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme ökologischer Verantwortung und soziales oder gesellschaftliches Engagement in die Bewertung ein.

Die Gewinner werden am 22. November 2017 bei der Preisverleihung in der Halle am Wasserturm in Düsseldorf ausgezeichnet. In diesem Jahr erhöhte die NRW.BANK die Preisgelder auf insgesamt 60.000 Euro (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro).