Themen dieser Woche aus der persönlichen Sicht von André Kuper MdL (16. KW 2018)

  • Landesentwicklungsplant (LEP): Freiräume für Investitionen in Nordrhein-Westfalen
  • Polizei setzt zur Sicherung von Rettungsgassen künftig auf Dashcams
  • Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“ gestartet
  • Engagementportal Nordrhein-Westfalen gibt Vereinen Tipps zur Vorbereitung auf die neue EU-Datenschutzverordnung
  • Mehr Staatsanwälte in kleineren Städten
  • Landesregierung will Opfern von sexualisierter Gewalt schnell helfen
  • Gigabit-Masterplan Tempo beim Glasfaserausbau

Landesentwicklungsplant (LEP): Mehr Freiräume für Investitionen in Nordrhein-Westfalen

Die Kommunen sollen wieder mehr Spielraum erhalten, damit sie leichter Flächen für Firmenansiedlungen und -erweiterungen sowie für den Wohnungsbau ausweisen können. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Nun wird die Öffentlichkeit um Beteiligung, Stellungnahmen und Vorschläge gebeten. Die Änderung des LEP ist wesentlicher Bestandteil des Entfesselungspakets II.

Mit dem Entwurf zur Änderung des LEP sollen Freiräume für gute Ideen und Zukunftsinvestitionen in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Deshalb bekommen die Kommunen künftig mehr Spielraum bei der Ausweisung von attraktiven Flächen für Wohnen und Gewerbe. Davon profitieren Unternehmen, die sich ansiedeln oder erweitern wollen, und Bauherren, die Wohnraum schaffen wollen. Mit dem überarbeiteten LEP sollen insbesondere die kleinen Ortsteile im ländlichen Raum gestärkt werden, die bessere Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.

 Die wichtigsten Änderungen am LEP im Überblick:

  • Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.
  • Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2.000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.
  • Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen.
  • Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
  • Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.
  • Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche fest-gehalten werden.

Das Verfahren zur Änderung des LEP sieht folgendermaßen aus:

Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.

Um den Kommunen schon jetzt Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Spielräume des derzeit geltenden Rechts mit Blick auf die Neufassung des LEP erläutert und konkretisiert.

Der Erlass verdeutlicht, dass Städte, Gemeinden und Regionalplaner

  • durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen können,
  • bereits jetzt in Ortsteilen unter 2000 Einwohnern neue Wohngebiete zumindest für die ansässige Bevölkerung und Gewerbegebiete für die Erweiterung ansässiger Betriebe ausweisen können,
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch isoliert im Freiraum liegende Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen ausweisen können.

 

Polizei setzt zur Sicherung von Rettungsgassen künftig auf Dashcams

Die nordrhein-westfälische Autobahnpolizei setzt im Kampf gegen Rettungsgassenverweigerer ab sofort auf sogenannte Dashcams. Denn immer noch blockieren zu viele Autofahrer die Rettungsgasse und riskieren dabei Menschenleben. Mit den Kameras können solche Verstöße künftig konsequenter ahndet werden.

Gleichzeitig werben seit März Verkehrs- und Innenministerium zusammen mit der Landesverkehrswacht und Straßen.NRW mit 250 Bannern an den Autobahnbrücken für die Rettungsgasse. Seit Ende 2017 droht Rettungsgassenverweigerern bereits ein höheres Bußgeld samt Führerscheinentzug.

Der Begriff Dashcams stammt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt Armaturenbrett-Kamera. Insgesamt werden 50 hochauflösende HD-Kameras auf die Streifenwagen der Autobahnpolizeien in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster verteilt – zunächst für eine einjährige Testphase. Die Videoaufzeichnungen ermöglichen es den Polizistinnen und Polizisten, die Verkehrssünder anhand der Kennzeichen nachträglich zu ermitteln. Während eines akuten Einsatzes sind dafür nicht die Zeit und die Gelegenheit. Eine Erfassung von Unbeteiligten wird auf ein rechtlich zulässiges Mindestmaß reduziert, indem die Kameras nur bei hartnäckigen Weigerungen zur Bildung von Rettungsgassen eingeschaltet werden.

 

Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“ gestartet

Der Projektaufruf des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ von Bund und Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018 ist veröffentlicht.

Die nordrhein-westfälischen Kommunen können bis zum 31. Juli 2018 Projektanträge für die voraussichtlich 55 Millionen Euro Investitionsmittel stellen. Damit leisten Bund und Land einen weiteren Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier. Deshalb wird die Erneuerung der sozialen Infrastruktur vorangetrieben. Projekte, die sich durch die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen oder durch die Zivilgesellschaft getragen werden, werden besonders gewürdigt. Der Projektaufruf wird vorbehaltlich des Bundeshaushaltes 2018, der noch nicht vorliegt, gestartet. Interessierte Städte und Gemeinden, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, bis zum 31. Juli 2018 bei den zuständigen Bezirksregierungen Projektvorschläge einzureichen.

Um das Leben attraktiv und lebendig zu gestalten und die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sollen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, Sportanlagen, Spielplätze und Parks gefördert werden. Die Investitionsmittel stehen zur Verbesserung des Zusammenlebens aller in einem Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung.

Wie groß der Bedarf ist, zeigte der Projektaufruf 2017: Projekte mit einem Investitionsvolumen von 277 Millionen Euro standen dem damaligen Investitionsbudget von 55 Millionen Euro gegenüber, so dass eine Auswahl erfolgen musste. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 44 von 206 beantragten Maßnahmen bewilligt.

 

Engagementportal Nordrhein-Westfalen gibt Vereinen Tipps zur Vorbereitung auf die neue EU-Datenschutzverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) wirksam. Bis dahin haben Vereine noch Zeit, ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen. Auf dem Engagementportal des Landes www.engagiert-in-nrw.de finden sich jetzt hilfreiche Tipps und Dokumente sowie eine Checkliste, wie sich Vereine auf die bevorstehenden Änderungen der neuen DS-GVO vorbereiten können. Unter anderem beantwortet Helga Block, Landesbeauftragte für Daten-schutz und Informationsfreiheit, die wichtigsten Fragen zur DS-GVO.

Mit der DS-GVO hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer so-wie Platzierungen in Wettkämpfen.

Mehr Staatsanwälte in kleineren Städten

Die NRW-Koalition will mehr Staatsanwälte in kleinere Städte entsenden. Am Amtsgericht Langenfeld startet nun ein Pilot-Projekt, bei dem sich ein zusätzlicher Staatsanwalt im Raum Hilden, Langenfeld und Monheim um die Bekämpfung der Gewaltkriminalität kümmern wird.

Das Projekt eines Staatsanwaltes als lokalem Präventionsbeauftragten ist darauf angelegt, ausgedehnt zu werden. Es gibt landesweit 19 Staatsanwaltschaften, aber 129 Amtsgerichte. Daher wird der Staatsanwalt vor Ort an eine Reihe weiterer Amtsgerichte – beispielsweise auch am Niederrhein, in Ostwestfalen oder im Münsterland angedockt.

Als Koordinator zwischen Justiz, Polizei und Verwaltung soll der Sonder-Staatsanwalt dafür sorgen, dass Intensivtäter und Strukturen verfahrensübergreifend besser eingeschätzt und Kriminelle schneller verurteilt werden.

 

Landesregierung will Opfern von sexualisierter Gewalt schnell helfen

In Bielefeld ist die anonyme Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderung, nach ihrem Umzug als bundesweit erste barrierefreie Einrichtung, neu eröffnet worden. Die anonyme Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen in Bielefeld verfügt nach ihrem Umzug an den neuen Standort über groß-zügige und freundliche neue Räume, die wegen der Lage und der Gestaltung des Außengeländes einen hohen Schutzstandard bieten. Darüber hinaus sind das gesamte Haus und die Umgebung barrierefrei und rollstuhlgerecht errichtet worden. Für mobilitätseingeschränkte Mädchen im Rollstuhl stehen barrierefrei ausgestattete Zimmer zur Verfügung. Zudem sind für die Bedarfe von Mädchen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sehen Erleichterungen verwirklicht worden. Das Mädchenhaus Bielefeld e.V., der Träger der barrierefreien Zufluchtsstätte, ist seit 1987 Ansprechpartner für Mädchen und junge Frauen ab zwölf Jahren.

Mädchen mit Behinderungen sind zwei- bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen, wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung. Daher ist es wichtig, dass Mädchen mit körperlichen Behinderungen, im Rollstuhl, mit Sinnes-Beeinträchtigungen oder sogenannten geistigen Behinderungen zusammen mit Mädchen ohne Behinderung eine Zuflucht haben, in der sie sich wohl fühlen können, aber vor allen Din-gen geschützt und sicher untergebracht sind.

 

Gigabit-Masterplan Tempo beim Glasfaserausbau

In den fünf Bezirksregierungen werden Geschäftsstellen Gigabit.NRW eingerichtet, die die Kommunen beim Ausbau eines flächendeckenden Gigabitnetzes begleiten: Sie stoßen Projekte an, beraten die Kommunen in allen Fragen rund um die Förderung des Breitbandausbaus und bewilligen die ergänzenden Landesmittel.

In jeder Geschäftsstelle werden sich sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Gigabitausbau kümmern. Ein besonderer Schwerpunkt wird die Beratung aller Schulträger sein.

Nordrhein-Westfalen soll bis 2025 mit flächendeckenden Gigabitnetzen ausgestattet werden. Bei Gewerbegebieten und Schulen soll und wird es deutlich schneller gehen. Mit den Geschäftsstellen wird für bessere Informationen, kompetente Beratung in den Regionen, schnellere Entscheidungswege und einfachere Verfahren gesorgt. So kann der wirtschaftlich und gesellschaftlich dringend notwendige Glasfaserausbau beschleunigt werden

Zu den Eckpunkten des GigabitMasterplan.NRW gehören:

  • NRW findet Anfang Juli 2018 statt

Der Gipfel mit den Spitzen der Telekommunikationsunternehmen soll den ei-genwirtschaftlichen Ausbau stärken.

  • Landes-Kompetenzzentrum Gigabit.NRW aufgestockt

Das Serviceteam von Breitband.NRW wird zum Landes-Kompetenzzentrum Gigabit.NRW – mit erweiterten Servicekapazitäten für Information, Beratung und Vernetzung aller Akteure

  • Netzwerk der kommunalen Gigabitkoordinatoren

Die geförderten 52 Breitbandkoordinatoren in den Kommunen werden zu einem landesweiten Netzwerk von Gigabitkoordinatoren weiterentwickelt.

  • Aktionspläne für Gewerbegebiete, Schulen, öffentliche Einrichtungen

Im Austausch mit den Unternehmen werden bis Ende 2018 Aktionspläne für das schnelle Internet bis 2025 vorgelegt.

  • Sieben Milliarden Euro für die Digitalisierung

In den kommenden Jahren werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um in Nordrhein-Westfalen sieben Mrd. Euro für die Digitalisierung zu investieren, davon mindestens fünf Mrd. Euro für den Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen.

  • Fünf Geschäftsstellen Gigabit.NRW beschleunigen Umsetzung

Bundes- und EU-Rahmenbedingungen machen die Förderung des Gigabitausbaus für die Kommunen zu einer schwer zu bewältigenden Herausforderung. Daher wurden nun in allen Bezirksregierungen Geschäftsstellen Gigabit.NRW eingerichtet, damit die Kommunen die Mittel zügig in schnelle Anschlüsse umsetzen können.

  • NRW schafft Transparenz

Gigabit.NRW baut aktuell einen einheitlichen Standard für eine geodatenbasierte Datenbank mit für den Breitbandausbau relevanten Daten auf und verdichtet diese zu einem landesweiten Gigabit-Atlas.