Unsere Gesetzesinitiative: Niedrige wiederkehrende anstelle einmalig hoher Straßenausbaubeiträge

Am Mittwoch dieser Woche habe ich meine 9. Plenarrede angesichts der Einbringung des Gesetzentwurfes im Landtag gehalten.

Die Redner der SPD, von Bd90/Die Grünen und der FDP bezeichneten den Gesetzentwurf in einer ersten Einschätzung als konstruktiv und gut. Von daher wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen. Dort wird es im Sommer eine Expertenanhörung geben, bevor über die Zukunft dieses Entwurfes letztlich erneut im Plenum entschieden wird.

Meine Plenarrede vom 20. März 2013:
„Die CDU-Fraktion legt Ihnen heute einen pragmatischen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor. Im Kern wollen wir die kommuna-le Selbstverwaltung in unseren Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen eine neue Alternative zur Erhebung niedriger wiederkehrender anstelle der bisher hohen einmaligen Straßenausbaubeiträge ermöglichen. Hierdurch erhalten die Kommunen eine neue bürgerfreundliche Option, den Anliegeranteil zum Straßenausbau zu erheben. Mehreinnahmen für die Kommunen sind damit nicht verbunden. Vielmehr sollen die Abgaben für die Bürger kalkulierbarer werden.

Wie ist die Situation heute? Wenn Straßen, beispielsweise in Wohngebieten, saniert werden, müssen die Anwohner bezahlen. Ein fünfstelliger Betrag kommt da schnell zusammen. Auseinandersetzungen zwischen Ratspolitik und Verwaltung auf der einen Seite sowie den Grundstückseigentümern auf der anderen Seite sind dort an der Tagesordnung. „Zu teuer, überflüssig oder zu aufwendig wird dann von Anliegern argumentiert.

Während der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB beim erstmaligen Ausbau noch eine gewisse Akzeptanz genießt, ist dies bei der Wiederherstellung einer Straße 25-30 Jahre später nicht mehr gegeben. Die Beiträge für die Straßenerneuerung fallen zumeist zu einem Zeitpunkt an, wenn keiner der Anlieger mehr mit solch hohen Beiträgen rechnet und viele Anlieger in den Lebensabschnitt der Rente gewechselt sind, wo jeder Cent noch mehr „umgedreht werden muss“.

Der heutige Ausbaubeitrag kann Betroffene in ihrer Existenz bedrohen. Dies führt zu Diskussionen und Konflikten vor Ort und die Stadträte tun sich daraufhin schwer, die Straßen zu erneuern. Häufig werden strittige Maßnahmen dann auf Sankt Nimmerlein verschoben. Schlechte Straßen, Schlaglöcher und ein Sanierungsstau sind die Folgen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes gestaltet die Straßenausbaubeiträge flexibel und bürgernäher. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eröffnen.

Wer mag, möge das neue Angebot nutzen, wer nicht, kann das bisherige Instrument des einmaligen Ausbaubeitrages weiter nutzen. Damit stärken wir die kommunalen  Handlungsspielräume und sorgen für eine Entlastung von Spitzenbeiträgen bei den Bürgern. Anstatt hohe einmalige Beiträge zu erheben besteht mit diesem  Gesetzentwurf die Möglichkeit mit regelmäßigen Beiträgen (häufig 120-140Euro  p.a.) innerhalb eines Abrechnungsgebietes die Investitionsaufwendungen auf  mehrere Bürger zu verteilen.

Deshalb setzt sich auch der ADAC dafür ein, dass der wiederkehrende Beitrag als  Option für die Kommunen in alle Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder aufgenommen wird.

Übergangsregelungen im Gesetz vermeiden, dass Anwohner doppelt zu Beiträgen  herangezogen werden. UmTransparenz in diesem Verfahren zu sichern, ist vorgesehen, dass die Bildung von Abrechnungsgebieten zu begründen und der  Satzung beizufügen ist, damit der Bürger auch versteht, was in seine Kommune  passiert.

Weiterer Vorteil: Die Gemeinden werden, auch aufgrund der Zweckbindung der Mittel, in die Lage versetzt, ein über Jahre verbindliches Erhaltungs- und Erneuerungsprogramm aufzulegen und die Straßen in Ordnung zu halten. Grundsätzlich muss es darum gehen, Kommunen selbständig darüber entscheiden zu lassen, ob sie je nach Kassenlage auf Ausbaubeiträge ihrer Anlieger verzichten bzw. in welcher Höhe sie die Grundstückseigner an den Investitionskosten beteiligen.

Zeitgleich wird die Ratenzahlungsmöglichkeit gesetzlich normiert, damit Kommunen auch über diesen Weg einer geringeren Belastung für die Bürger erreicht werden  kann.Die Regelungen dieser KAG-Änderung enthalten Chancen für die Kommunen  und für die Bürger, daher werben wir bei Ihnen für Unterstützung. Ich bin gespannt
auf die demnächst folgenden Expertenanhörungen sowie die weiteren Beratungen im Ausschuss und Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.