Sachverständigenanhörung zum Thema Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen: Die von der Rot-Grünen Landesregierung geplante Regelung ist laut Experten verfassungswidrig!

In der heutigen Anhörung zum kommunalen Wahlrecht wurde eines klar: Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf von SPD und Grünen und gegen das „Sonder-Rücktrittsrecht“ für Bürgermeister und Landräte.

Was soll denn geändert werden?
Die nächsten Neuwahlen müssen nach geltendem Recht für die Räte im Jahre 2014 und für die Bürgermeister im Jahre 2015 erfolgen. Das soll auf einen einheitlichen gemeinsamen Wahltermin geändert werden.

Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen sieht neben der Zusammenlegung der Kommunalwahlen im Jahr 2020 mit dann gemeinsamer 5-jähriger Amtszeit von Bürgermeistern und Stadträten vor, dass Bürgermeister und Landräte ihr Amt vorzeitig im Jahre 2014 niederlegen dürfen, damit dort bereits eine gemeinsame Neuwahl erfolgen kann. Durch dieses Sonder-Rücktrittsrecht für Bürgermeister und Landräte im Jahre 2014 könnte dann im Jahr 2014 gemeinsam mit den Räten gewählt werden. Für den Fall der Nicht-Wiederwahl soll die Zeit bis zum Ende der regulären Amtszeit auf die pensionsrechtliche Wartezeit angerechnet werden.

Die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände und juristischen Gutachter aus der Rechtswissenschaft haben jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und beurteilen ein solches Sonderniederlegungsrecht unisono als verfassungswidrig. Die überwältigende Mehrzahl der Gutachter sagte, dass sie niemandem aufgrund einer verfassungsrechtlich solch bedenklichen Regelung empfehlen könnten, sein Amt niederzulegen. Selbst der Gutachter der Landesregierung kam ebenfalls zu dem Schluss, dass ein solches Niederlegungsrecht verfassungsrechtlich bedenklich sei, erst ein 2. Gutachten der Landesregierung hielt einen solchen Weg für machbar.

„Neben der berechtigten Kritik der Juristen muss auch gesehen werden: Was ist das für ein Kuddelmuddel, wenn man sich erst zum Rücktritt entschließt und dann anschlie-ßend sich aber wieder wählen lässt. Außerdem muss den Bürgern die Frage nach den hierdurch entstehenden Kosten erklärt werden “

„Auch wir sind für eine frühestmögliche Zusammenlegung der Wahlen—aber das muss rechtssicher sein. Von daher haben wir für die Zusammenlegung von Bürgermeister- und Ratswahlen einen rechtssicheren Vorschlag vorgelegt, der keine politische Taktik benötigt.“ Nach dem Modell der CDU-Landtagsfraktion soll die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Wahlen von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 2020 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt soll es eine einheitliche Amtszeit von Räten und Bürgermeistern von 6 Jahren entsprechend dem bayerischen Vorbild geben.

„Auch wenn wir bereits einen früheren Zeitpunkt für wünschenswert halten, so muss man nun konstatieren, dass rechtlich nichts anderes möglich ist. Wichtig ist nämlich auch, dass man Rechtssicherheit schafft und Vertrauen in das Gesetz, damit sich möglichst viele Men-schen aus allen Berufen kommunalpolitisch engagieren.“
Zu den Bedenken der Experten hinsichtlich einer Einführung einer 3%igen Sperrklausel:
Wir hoffen, dass wir mit unserem Vorschlag eine Debatte um eine 3%-Hürde bei Kommunalwahlen angeschoben haben. Wichtig ist, dass wir die Arbeit in den Räten besser machen. Ein Instrument kann eine Sperrklausel sein. Denn alle Sachverständigen waren sich einig, dass eine Sperrklausel grundsätzlich zulässig ist, nur bedarf diese einer guten und sicheren Begründung. Da muss nachgearbeitet werden, gern auch fraktionsübergreifend und gemeinsam mit der Wissenschaft, um den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.